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Urteil gegen früheren SS-Mann ist rechtskräftig

Karlsruhe. Das Urteil gegen den ehemaligen Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Verteidigung ebenso wie die einiger Nebenklagevertreter. Auch Gröning sei Teil einer aus »willigen und gehorsamen Untergebenen« bestehenden »industriellen Tötungsmaschine« gewesen, erklärte der BGH am Montag ...

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