Urteil gegen früheren SS-Mann ist rechtskräftig
Karlsruhe. Das Urteil gegen den ehemaligen Auschwitz-Buchhalter Oskar Gröning wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision der Verteidigung ebenso wie die einiger Nebenklagevertreter. Auch Gröning sei Teil einer aus »willigen und gehorsamen Untergebenen« bestehenden »industriellen Tötungsmaschine« gewesen, erklärte der BGH am Montag in Karlsruhe. Der BGH bestätigte damit erstmals höchstrichterlich eine relativ neue Rechtsprechungspraxis, die sich in Strafverfahren wegen des Holocausts in den deutschen Vernichtungslagern zuletzt durchgesetzt hatte. Die Richter gingen dabei anders als früher dazu über, Mitglieder des SS-Lagerpersonals auch dann wegen Beihilfe zum Massenmord zu verurteilen, wenn sie nicht unmittelbar an den Tötungen mitwirkten. Das Internationale Auschwitz Komitee in Berlin lobte die von Juristen mit Spannung erwartete Entscheidung. »Der Bundesgerichtshof bestätigt endlich die Realität der Todeslager«, erklärte dessen Vizepräsident Christoph Heubner. Für die Überlebenden von Auschwitz sei daher »dies ein wichtiger Tag in ihrem Verhältnis zu Deutschland«. AFP/nd
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