Es bleibt bei Geldstrafe für Bachmann
Gericht bestätigt 9600 Euro wegen Volksverhetzung
Lutz Bachmann hat in den 1990er Jahren einen Plüschpinguin geklaut. Das skurrile Detail aus dem Vorleben des Pegida-Chefs kam zur Sprache, als Richter Martin Schultze-Griebler am Landgericht Dresden Bachmanns Vorstrafen referierte - in einem Prozess wegen Volksverhetzung.
Dies ist eine neue Facette in der Vita des 43-Jährigen, der sich vielfach für Fahren ohne Führerschein verantworten musste, zudem für Körperverletzung, Drogenhandel, Diebstahl und verweigerte Unterhaltszahlungen. Es hagelte Geldstrafen; zweimal saß er im Gefängnis. Nun muss er 9600 Euro zahlen, weil er im Herbst 2014 Flüchtlinge auf Facebook beschimpfte: »Gelumpe«, »Dreckspack«, »Viehzeug«.
Die Strafe hatte ihm das Amtsgericht Dresden schon im Mai aufgebrummt; Bachmann legte, wie auch die Staatsanwaltschaft, aber Berufung ein. Er bestritt lange, Verfasser der Einträge zu sein. Deshalb sah es so aus, als müsse der Fall neu verhandelt werden. Vor zwei Wochen war die Berufung in der Sache aber zurückgezogen und der Vorwurf damit eingeräumt worden.
In der Verhandlung wurde nun das Strafmaß bestätigt, nachdem Verteidigung und Anklage ihre Berufung auf Anregung des Richters zurückgenommen hatten. Der hält die Entscheidung für gut vertretbar. Das Amtsgericht habe »insbesondere die Vergangenheit« Bachmanns gewürdigt. Doch sei Volksverhetzung ein neues Delikt für einen Mann, der sich bisher auf »klassisch kriminellem Gebiet im gehobenen Bereich« bewegt habe. Der Richter findet die Pegida-Aufzüge persönlich »unsäglich«; doch werde man sie strafrechtlich nicht »in den Griff bekommen«.
Bachmann gibt sich unbeeindruckt: »Die Geschichte hat es oft genug bewiesen, dass Menschen, die von einem System verurteilt und verfolgt wurden, vom nächsten System als Helden gefeiert wurden!«, schrieb er kurz nach dem Urteil auf Facebook. Er musste nicht selbst erscheinen und lebt auf der Ferieninsel Teneriffa. Zu Aufzügen der »Patriotischen Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes« fliegt er ein. Zu einer für 500 Personen angemeldeten Demo gegen den Prozess kam aber nur eine Person.
Vor Gericht kam auch Bachmanns Vermögen zur Sprache. Für die Strafhöhe maßgebliche Auskünfte gab es nicht. Verteidigerin Katja Reichel erklärte, ihr Mandant werde für politische Arbeit durch »private Investoren, auch international«, unterstützt. Es gibt Vorwürfe, er finanziere sein Leben auch mit Pegida-Spenden.
Auch anderweitig steht er unter Druck. Die Dresdner Stadtverwaltung zeigte ihn nach Pöbeleien von Pegida am Rande der Feiern zum Tag der Einheit am 3. Oktober an und hat ihm bis 2021 untersagt, als Versammlungsleiter bei Pegida aufzutreten - wogegen er sich wehren will. Und in seiner Wahlheimat hat ihn das Inselparlament zur »unerwünschten Person« erklärt.
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.