Urheberrechtsverletzung durch Verlinkung
Landgericht Hamburg bestätigt Linkhaftung / Juristen: Urteil könnte gravierende Folgen auf Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet haben
Internetseiten mit kommerzieller Ausrichtung – also auch Nachrichten- und Informationsportale – müssen sich künftig zweimal überlegen, ob und welche Inhalte sie durch Links weiterverbreiten. Das zumindest geht aus einem Beschluss des Landgerichts Hamburg hervor, den die Kanzlei Spirit Legal nun veröffentlicht hat. In dem Fall ging es um eine Urheberrechtsverletzung durch die Verlinkung auf ein rechtswidrig veröffentlichtes Bild.
Der Betreiber der beklagten Internetseite hatte auf ein Bild verwiesen, in das nachträglich und ohne Wissen des Fotografen UFO-ähnliche Objekte hineinmontiert wurden. Der klagende Fotograf hatte weder sein Einverständnis zur Verbreitung seines Bildes, als auch der Fotomontage gegeben. Nach Auffassung des Gerichts hatte sich mit der Verbreitung des Bildes also auch der Antragsgegner strafbar gemacht. Auch Unwissenheit über die rechtswidrige Veröffentlichung, sowie Abwandlung des Bildes ließen die Hamburger Richter nicht gelten.
Damit ist das Landgericht Hamburg das erste deutsche Gericht, dass eine ähnliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem September diesen Jahres bestätigt. Der EuGH hatte darin festgestellt, dass die Verlinkung auf eine Seite mit Urheberrechtsverletzungen möglicherweise rechtswidrig ist, wenn die Seite eine »Gewinnerzielungsabsicht« ausweist.
Das nun gefällte Urteil könnte mittelfristig negative Auswirkungen auf die Informations- und Kommunikationsfreiheit im Internet haben, wie der Rechtsanwalt der Leipziger Kanzlei, die das Urteil erstritten hat, Jonas Kahl, gegenüber Meedia sagte: »Diese Entwicklung der Rechtsprechung zur Linkhaftung erschüttert das Internet in seinen Grundfesten. Es ist anzunehmen, dass der Einzelne künftig im Zweifel darauf verzichten wird, einen Link zu setzen, anstatt die Zielseite eingehend zu überprüfen oder sich einem Haftungsrisiko auszusetzen.«
Auch auf den Bereich der politischen Meinungsbildung könnte das Urteil nach Kahl Auswirkungen haben. So sei noch unklar, ob sich die Entscheidung auch auf soziale Netzwerke anwenden lässt. »Dies gilt insbesondere für Accounts und Fanpages von Unternehmen und Organisationen.« fbr
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