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Unterschriebene Änderung des Arbeitsvertrages ist bindend
Urteile im Überblick
Arbeitnehmer, die sich schriftlich mit einer Änderung ihrer im Arbeitsvertrag festgeschriebenen betrieblichen Altersversorgung einverstanden erklären, können die Entscheidung nicht mehr rückgängig machen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1035163.unterschriebene-aenderung-des-arbeitsvertrages-ist-bindend.html
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