Bundesrat stoppt Kürzungen bei Asylsuchenden
Pro Asyl: Gesetz hätte eine immer weitere Ausgrenzung der Betroffenen bedeutet
Berlin. Der Bundesrat hat das umstrittene Asylbewerberleistungsgesetz vorerst gestoppt. Die Neuregelung, die etwa harte Einschnitte für Geflüchtete in Sammelunterkünften vorsah, verfehlte am Freitag in der Länderkammer die erforderliche Mehrheit. Sie sollten der Vorlage zufolge zehn Prozent weniger Geld bekommen als einzeln Untergebrachte. Außerdem sollten Ausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung aus den Bedarfssätzen ausgegliedert werden, weil diese bei Gemeinschaftsunterbringung durch Sachleistungen gedeckt werden.
An den Leistungseinschränkungen für Asylbewerber hatte es bei Grünen und LINKEN Kritik gegeben, die in vielen Ländern mitregieren. Organisationen wie Pro Asyl hatten kritisiert, die Pläne dienten der Abschreckung. »Eine immer weitere Ausgrenzung der Betroffenen schadet nicht nur ihnen sondern der gesamten Gesellschaft«, warnte Geschäftsführer Günter Burkhardt. Die Flüchtlingsorganisation hatte die Gesetzespläne als »diskriminierend und ausgrenzend« bezeichnet.
Bundesregierung und Bundestag können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Bis dahin bleibt es bei der alten Rechtslage. Pro Asyl appellierte an die Regierung, die Entscheidung des Bundesrates zu akzeptieren.
Das Bundessozialministerium bedauerte die Entscheidung des Bundesrates. Noch am Freitag werde eine technische Mitteilung für die Verwaltung herausgegeben, wie die Auszahlung der Leistungen jetzt zu erfolgen habe, sagte eine Sprecherin. Außerdem sollten zügig Gespräche geführt werden, »wie wir eine neue gesetzliche Grundlage schaffen können.« Agenturen/nd
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