Schweizer Gesetz folgt der Volksabstimmung

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Bern. Die Schweiz hat eine moderate Umsetzung der Volksabstimmung gegen »Masseneinwanderung« beschlossen. Ein entsprechendes Gesetz wurde am Freitag vom Parlament verabschiedet. Dabei wird auf die ursprünglich geforderten jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für ausländische Arbeitskräfte verzichtet. Vielmehr sollen die Arbeitsämter genau darauf achten, ob Stellen mit in der Schweiz gemeldeten Arbeitslosen besetzt werden können. So soll auf EU-Prinzipien Rücksicht genommen werden. Dazu gehört freie Wahl von Wohnsitz und Arbeitsplatz unabhängig von der Herkunft. Bei einem Verstoß gegen diese Prinzipien müsste die Schweiz unter anderem mit dem Verlust ihrer Handelsvorteile im EU-Binnenmarkt rechnen. Im Februar 2014 hatten die Schweizer mit einer knappen Mehrheit von 50,3 Prozent für die Masseneinwanderungsinitiative gestimmt. dpa/nd

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