LINKE Sachsen fürchtet Maulkorb durch die AfD
Sozialisten wollen Gerichtsentscheidung zu einem Flyer über direkte Demokratie anfechten
Dresden. AfD contra LINKE: Im juristischen Streit mit der AfD will die Linksfraktion im Sächsischen Landtag eine Gerichtsentscheidung anfechten. Wie die LINKE am Mittwoch bekanntgab, hatte das Dresdner Landgericht der Linksfraktion am gleichen Tag per einstweiliger Verfügung untersagt, einen Flyer zu ihrem Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie weiter zu verteilen. Die LINKEN hatten darin CDU, SPD und der AfD vorgehalten, gegen mehr Volksentscheide zu sein, weil die drei Parteien gegen einen gemeinsam von Grünen und LINKEN eingebrachten Gesetzentwurf stimmten. Die Rechtspartei AfD hatte nach eigener Aussage aber so votiert, weil sie einen eigenen Gesetzentwurf für mehr direkte Demokratie vorgelegt hatte.
»Wir nehmen das Urteil zur Kenntnis und werden es genau prüfen. Klar ist: Wir finden uns nicht damit ab, dass die AfD-Fraktion offenbar einen Präzedenzfall schaffen will, um politischen Mitbewerbern einen Maulkorb zu verpassen«, erklärte die Fraktion. Der Streit betreffe im Kern die verfassungsmäßigen Rechte von Parlamentsfraktionen: »Deshalb werden wir die Entscheidung des Landgerichts anfechten.«
Man bleibe dabei, dass es legal und legitim ist, die »Öffentlichkeit über das Schicksal unserer parlamentarischen Vorstöße zu informieren und dabei das Abstimmungsverhalten anderer Fraktionen zu bewerten«, so die LINKEN-Abgeordneten Sebastian Scheel und Klaus Bartl.
Die Auffassung des Gerichts, die Motivationen hinter dem Abstimmungsverhalten der anderen Fraktionen jedes Mal genauer zu betrachten, hält die LINKE für »praktisch nicht umsetzbar.« Zudem ist die Linksfraktion überzeugt, dass der AfD-Antrag zur Volksgesetzgebung nicht »weitergehend« sei.
Der Kampf für mehr direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild sei eines der zentralen Themen der Alternative für Deutschland, erklärte dagegen die AfD-Abgeordnete Kirsten Muster. Mit einem eigenen Gesetzentwurf habe sich die AfD im Landtag für eine drastische Senkung der Hürden für Volksentscheide eingesetzt.
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