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Bei Streiks keine Rückzahlung

Betreuungsbeiträge

Eltern bleiben an Streiktagen in Kindertagesstätten oder Kinderhorten auf ihren Betreuungskosten sitzen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1037317.bei-streiks-keine-rueckzahlung.html

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