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Sozialamt muss nicht für Cannabistherapie zahlen
Essen. Ein Schmerzpatient hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Sozialamt, um mit medizinischen Cannabisblüten behandelt zu werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (AZ: L 9 SO 631/15). Nach seiner Ansicht gibt es eine Alternative zu dieser Behandlung in Form einer interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie. Der Antragsteller hatte zudem für die ...
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