Sozialamt muss nicht für Cannabistherapie zahlen
Essen. Ein Schmerzpatient hat keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten durch das Sozialamt, um mit medizinischen Cannabisblüten behandelt zu werden, entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen (AZ: L 9 SO 631/15). Nach seiner Ansicht gibt es eine Alternative zu dieser Behandlung in Form einer interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie. Der Antragsteller hatte zudem für die Finanzierung einer weitergehenden monatlichen Dosis von 100 Gramm Cannabisblüten eine Übernahme der Kosten von rund 1600 Euro beim Sozialamt beantragt. epd/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.