Keine Ausnahme für Musliminnen beim Schwimmunterricht

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Straßburg. Muslimische Eltern dürfen ihre Töchter nicht im Namen der Religion vom Schwimmunterricht ausnehmen - das entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg am Dienstag. Damit urteilte das Gericht zu Ungunsten einer Schweizer Familie mit türkischen Wurzeln, die ihren Töchtern den Besuch einer Schwimmklasse mit Jungen und Mädchen verboten hatte. Die Straßburger Richter erklärtem, die Schweizer Behörden hätten rechtmäßig gehandelt, als sie der Familie eine Strafe von umgerechnet rund 1300 Euro auferlegten. Der Staat wolle ausländische Schüler mit der Pflicht zur Teilnahme an Schwimmklassen »vor dem sozialen Ausschluss schützen«. Die beiden Mädchen waren damals sieben und neun Jahre alt. AFP/nd

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