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Mehr Mitspracherechte für Klinikbeschäftigte
Beschäftigte und Gewerkschaftsvertreter erhalten im Aufsichtsrat der Charité Facility Management (CFM) ein größeres Gewicht. Nach Urteil des Landgerichts Berlin muss der Aufsichtsrat des Subunternehmens der Charité nach dem »Mitbestimmungsgesetz« gebildet werden und nicht nach dem »Drittelbeteiligungsgesetz«. Das Mitbestimmungsgesetz wird auf Unternehmen angewendet, die mehr als 2000 Beschäftigte ...
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