Mehr Mitspracherechte für Klinikbeschäftigte

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Beschäftigte und Gewerkschaftsvertreter erhalten im Aufsichtsrat der Charité Facility Management (CFM) ein größeres Gewicht. Nach Urteil des Landgerichts Berlin muss der Aufsichtsrat des Subunternehmens der Charité nach dem »Mitbestimmungsgesetz« gebildet werden und nicht nach dem »Drittelbeteiligungsgesetz«. Das Mitbestimmungsgesetz wird auf Unternehmen angewendet, die mehr als 2000 Beschäftigte haben. Es sieht vor, dass die Hälfte der Aufsichtsratsmandate von Belegschaftsvertretern besetzt wird und die Gewerkschaften zwingend vertreten sein müssen. Die CFM hatte nur 1400 Beschäftigte gezählt, indem sie die rund 600 Beschäftigten, die dauerhaft von der Charité an die CFM verliehen wurden, nicht mitgezählt hat. Das Landgericht Berlin ist dieser Rechnung nicht gefolgt. »«Die CFM hat sich mal wieder als die Bad Bank im Verantwortungsbereich des Landes Berlin erwiesen», sagte ver.di-Gewerkschaftssekretär Kalle Kunkel. «Wir werden jetzt zügig auf die Einleitung von Aufsichtsratswahlen drängen.» jot

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