Einfach mal abschalten
Französisches Gesetz soll garantieren, dass Beschäftigte in der Freizeit auch mal unerreichbar sein dürfen
Bei den Protesten und Auseinandersetzungen des vergangenen Jahres um die Arbeitsrechtsreform wurde ein Paragraf kaum beachtet, der Anfang Januar in Kraft getreten ist und der garantieren soll, dass Angestellte nach Feierabend von Telefonanrufen oder Mails verschont bleiben. Zwar ist die Freizeit schon nach bisher geltendem Arbeitsrecht einzig für das Privatleben da und tabu für den Chef, doch die Praxis sieht anders aus. Nur zu oft erwarten die Arbeitgeber, dass ihre Mitarbeiter auch spätabends zu Hause, am Wochenende oder sogar im Urlaub für dringende Anfragen erreichbar sind.
Die technische Entwicklung hat mit sich gebracht, dass praktisch jeder fast immer und überall seinen Laptop oder sein Smartphone bei sich hat und so per Internet oder telefonisch rund um die Uhr kontaktiert werden kann. Da sich aber auch die Arbeitswelt verändert hat und hohe Reaktivität oft unerlässlich ist, will das Gesetz nicht wirklichkeitsfremd jeden Anruf oder jede Mail verbieten und unter Strafe stellen, sondern vor allem das Prinzip unterstreichen.
Was die Praxis betrifft, so wird für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern vorgeschrieben, Betriebsabkommen auszuhandeln und abzuschließen, die für das jeweilige Unternehmen einen Rahmen setzen und Kompensationen für die Erreichbarkeit nach Feierabend vorsehen. Meist fordern Vorgesetzte nicht ausdrücklich, dass ihre Mitarbeiter jederzeit erreichbar sind, sondern sie sichern sich das durch entsprechende Arbeitsorganisation und psychologischen Druck. Auch werden oft jederzeit einsatzbereite Mitarbeiter besonders gefördert und diejenigen ausgegrenzt, die ausdrücklich auf ihre Feierabendruhe bestehen. Arbeitsmedizinischen Studien zufolge leiden zwölf Prozent der Angestellten unter gesundheitsschädigendem beruflichen Stress und nicht zuletzt der Furcht, vom Vorgesetzten negativ beurteilt zu werden, etwas zu verpassen oder von wichtigen Entscheidungen ausgeschlossen zu bleiben. Bei Umfragen der staatlichen Agentur für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, ANACT, erklärte jeder vierte lohnabhängig Beschäftigte, dass er Probleme hat, Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen, 45 Prozent arbeiten oft in der Freizeit für das Unternehmen. Bei höheren Angestellten und Managern steigt dieser Anteil auf 63 Prozent.
Die CGT und andere Gewerkschaften begrüßen zwar das Prinzip der neuen gesetzlichen Vorschriften, aber sie bemängeln, dass sie nicht konkret genug sind. So hätte man einen Zeitraum festschreiben müssen, in dem jeglicher Telefon-, SMS- oder Mail-Kontakt zu unterbleiben hat, beispielsweise von 22 Uhr bis 8 Uhr und selbstverständlich auch im Urlaub. In einigen Unternehmen wurde das Problem schon vor Jahren erkannt und angepackt. Beim Automobilhersteller Renault und beim Ölkonzern Total ist seit 2012 vereinbart, dass die Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit nicht auf Anrufe oder Mails antworten müssen und beim Telekommunikationskonzern Orange führt jeder Mitarbeiter eine Bilanz der Arbeit, die er in der Freizeit geleistet hat und für die er finanziell oder durch Zusatzfreizeit entschädigt werden muss.
Beim Versicherungsunternehmen Axa wurde gar erwogen, den Mailserver nach Feierabend abzuschalten. »Darauf haben wir dann aber doch verzichtet, zumal Kontakte mit Partnern und Filialen im Ausland mit entsprechender Zeitverschiebung nötig sind«, erklärt Personaldirektorin Sibille Quéré-Becker. »Wir haben gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Charta der guten Gewohnheiten ausgearbeitet, die alle kennen. Der Appell an Manager wie Mitarbeiter, sich entsprechend zu verhalten, hat gewirkt.«
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