Zum Verbieten zu klein
Der Bundesrat scheiterte in Karlsruhe mit dem Versuch, die NPD zu verbieten
Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat ein Verbot der NPD abgelehnt. Die rechtsextreme Partei sei zu bedeutungslos, um die Demokratie zu gefährden, urteilten die Richter am Dienstag in Karlsruhe.
»Nach einstimmiger Auffassung des Zweiten Senats verfolgt die NPD zwar verfassungsfeindliche Ziele, es fehlt aber derzeit an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass ihr Handeln zum Erfolg führt«, erklärte der Präsident des Zweiten Senats, Andreas Voßkuhle.
Allein eine gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtete Zielsetzung reicht nach seinen Worten für die Anordnung eines Parteiverbots noch nicht aus, denn: »Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- und Weltanschauungsverbot.«
Damit ist der Bundesrat als Antragsteller im nun abgeschlossenen Verfahren bereits zum zweiten Mal mit dem Wunsch nach einem Verbot der extrem rechten Partei gescheitert. Die Richter deuteten jedoch auch an, dass man die NPD künftig stärker in die Schranken weisen könne. So sei es durchaus möglich, einer verfassungsfeindlichen Partei die Erstattung der Wahlkampfkosten zu versagen und damit die staatliche Finanzierung zu entziehen. Das erfordere allerdings eine Grundgesetzänderung.
Die NPD hat die Karlsruher Entscheidung gefeiert. Auf Facebook erklärte sie: »Der konsequente Einsatz für Volk und Vaterland kann weitergehen!« Im Kurznachrichtendienst Twitter las man nur: »Sieg!!!!!!«
Bei den demokratischen Parteien traf der Karlsruher Richterspruch dagegen naturgemäß auf ein geteiltes Echo. Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, erklärte, es handle sich um einen »tragischen Tag für die wehrhafte Demokratie«. hei Seite 3
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