Vorhersehbarer Streit
Jörg Meyer über die Verhandlung um das Tarifeinheitsgesetz
Den Vorwurf, sie habe das Gesetz zur Tarifeinheit in Reaktion auf große Streiks erlassen, wies Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Mittwoch vor dem Bundesverfassungsgericht zurück als »schlicht falsch« zurück. Das Gesetz, über das in dieser Woche zwei Tage lang in Karlsruhe verhandelt wurde, regelt, dass in Betrieben, in denen mehrere Gewerkschaften aktiv sind, nur die mitgliederstärkste einen Tarifvertrag abschließen kann.
Anlass für die Regelung sei die geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) in Erfurt gewesen, sagte Nahles. Seitdem das BAG das Prinzip »ein Betrieb - ein Tarifvertrag« 2010 gekippt hatte, hätten Machtkämpfe zwischen Gewerkschaften zugenommen. Sie wollte einen Anreiz schaffen, dass die Gewerkschaften miteinander reden und es zu weniger Arbeitskämpfen kommt. Die kleinen, aber mächtigen Berufsgewerkschaften fürchten indes um ihre Existenz und legten, wie auch ver.di, Verfassungsbeschwerde ein.
Dass es überhaupt zu den für alle Beteiligten schmerzhaften Streiks beispielsweise bei der Bahn, der Lufthansa und in Kliniken gekommen ist, war Ergebnis einer Privatisierungs- und Sparpolitik, unter der in erster Linie die Beschäftigten ehemaliger Staatsunternehmen - ob nun Ärztin oder Pfleger, Tragflächenenteiser oder Pilotin - zu leiden hatten und bis heute leiden. Mithin: gute Gründe für gewerkschaftliche Gegenwehr. Dass überdies Berufsgewerkschaften sich neu gründeten oder aus Tarifkooperationen mit DGB-Gewerkschaften ausstiegen, kann nicht ihnen allein angelastet werden. Einerseits kann man der Piloten- oder der Ärztegewerkschaft zu Recht stellenweise mangelnde Solidarität und Elitendenken vorwerfen. Andererseits haben es die DGB-Gewerkschaften versäumt, sich rechtzeitig um ihre sich nicht mehr von ihnen vertreten fühlenden »Eliten« richtig zu kümmern.
Das Urteil des BAG war eine Reaktion auf diese veränderte Gewerkschaftslandschaft. Erfurt hat damit richtig auf die Veränderungen reagiert und ein überkommenes Prinzip gekippt. Tarifkooperation ist möglich und immer wieder Praxis - auch wenn sich einzelne Gewerkschaften spinnefeind sind.
Das Tarifeinheitsgesetz hat bislang keinen Anreiz zu gewerkschaftlicher Kooperation geschaffen, sondern sorgt seit Jahren für Streit zwischen allen Beteiligten - auch innerhalb der DGB-Familie.
Und es gab von Anfang an Kritik am Gesetz wegen handwerklicher Mängel, der Unklarheiten, an welcher Stelle es zur Anwendung kommt, was das für die Tariferhöhungen der Beschäftigten heißt. Nein, Andrea Nahles hat das Gesetz nicht aus bösem Willen auf den Weg gebracht. Aber sie hätte wissen können, dass es ihr um die Ohren fliegt. Einfach nur zu warten, dass Karlsruhe es schon regeln wird, ist nicht nur Ressourcenverschwendung, sondern auch schlechtes gesetzgeberisches Handwerk.
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