Israel setzt Nichtregierungsorganisationen engere Grenzen

Ein neues Gesetz erschwert vielen israelischen Menschenrechtsorganisationen die Arbeit

  • Oliver Eberhardt
  • Lesedauer: 3 Min.

Auf den Visaantrag folgte prompt die Absage: Nein, er werde kein Visum erhalten, teilte die israelische Botschaft in Washington Omar Shakir, einem US-Bürger mit, der eigentlich Direktor für Israel und Palästina bei Human Rights Watch werden sollte. Erstmals begründet Israels Außenministerium eine solche Ablehnung offen mit politischen Gründen: Human Rights Watch stelle die Aktivitäten und Berichte in den »Dienst der palästinensischen Propaganda«, während man »die Fahne der Menschenrechte« hochhalte.

Israels Regierung, die als die Rechteste gilt, die das Land je hatte, macht bereits seit dem vergangenen Jahr mobil gegen linke Aktivisten und Menschenrechtsorganisationen. Zunächst hatte Justizministerin Ajelet Schaket ein auch in Israel heftig umstrittenes Gesetz mit den knappen Stimmen der Koalition durchs Parlament geboxt. Es schreibt israelischen Organisationen vor, finanzielle Zuwendungen von ausländischen Regierungen offenzulegen, und den Erhalt dieser Zuwendungen bei allen Außenauftritten deutlich zu machen. Betroffen sind nahezu ausschließlich linke Organisationen, während rechte Gruppierungen, wie beispielsweise Lehava, die rechte Gewalttäter unterstützt, vor allem von ausländischen Privatleuten finanziert werden. Diese müssen jedoch nicht offengelegt werden.

Doch mittlerweile hat sich gezeigt: Die Wirkung, die sich Schaket und andere Unterstützer des Gesetzes erhofft hatten, ist nicht eingetreten. Alle großen Menschenrechtsorganisationen haben ohnehin seit einigen Jahren ihre Finanzierung offengelegt. Die von der neuen Regulation betroffenen Organisationen arbeiten nach wie vor erfolgreich.

Eine von ihnen ist »Breaking the Silence«, die von Veteranen der Israelischen Armee gegründet wurde und Berichte von Soldaten über Menschenrechtsverletzungen beim Militär aufzeichnet. Eine andere ist die Betselem, die über die Auswirkungen der israelischen Besatzung berichtet.

Die Arbeit der PR-starken Organisationen erregt immer noch die Gemüter. So entlud sich die geballte Empörung des rechten Spektrums an Betselem, nachdem die Organisation ein Video veröffentlicht hatte, auf dem der Wehrdienstleistende Elor Azaria zu sehen ist, wie er einen am Boden, zu diesem Zeitpunkt unbewaffneten palästinensischen Attentäter erschießt: Azaria wurde vor Gericht gestellt, schließlich des Totschlags schuldig gesprochen und zu 18 Monaten Haft verurteilt. Das Strafmaß wurde letzte Woche erst verkündet. Die Wut auf Betselem blieb: In Internetforen werden Mitarbeiter der Organisation als Verräter beschimpft; Politiker fordern ein Verbot.

Regierungschef Benjamin Netanjahu will linken Organisationen nun den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Schulen und Universitäten verbieten lassen; Bildungseinrichtungen müssten frei von »Indoktrination« sein. Rechte Organisationen sollen ihren Zugang allerdings behalten dürfen.

Soweit geht die Wut der Regierung auf Menschenrechtsorganisationen, dass man vor einigen Wochen den belgischen Botschafter öffentlich rügte, nachdem der sich mit Vertretern von Breaking the Silence und einigen anderen Organisationen getroffen hatte.

Gleichzeitig hat man schon vor Wochen damit begonnen, Ausländern, die von den Beamten an den Grenzen für Aktivisten gehalten werden, die Einreise zu verwehren; betroffen sind auch Personen, die keiner Organisation angehören, aber bei der Einreisebefragung als pro-palästinensisch eingestuft werden. Inländische Linke, auch wenn sie unorganisiert sind, werden zudem oft an den israelischen Kontrollposten an der Grenze zu den besetzten Gebieten angehalten.

Zwar war auch in der Vergangenheit war immer wieder vor allem Aktivisten des pro-palästinensischen International Solidarity Movement die Einreise verweigert worden. Doch den Regeln des Innenministeriums zufolge, das in Sachen Einreise die Richtlinienkompetenz hat, mussten bisher gewisse Anhaltspunkte für eine Einreisesperre vorliegen. Sei es ein Verdacht, die Betreffenden könnten sich an gewalttätigen Aktionen beteiligen oder etwa das Militär behindern; eine Vorschrift, die regelmäßig vor Gericht für hitzige Debatten sorgte. Denn jedem, dem die Einreise verweigert wird, steht der Klageweg offen. Nur: Wer schon in Tel Aviv angekommen ist, müsste dann den Ausgang des Verfahrens in einem Abschiebegefängnis abwarten.

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