Trump setzt erneut auf pauschale Einreiseverbote
Beraterin Conway: Abgewandeltes Dekret wird noch am Montag unterzeichnet / Neue Erlass umfasst keine Bürger des Irak
Washington. US-Präsident Donald Trump setzt trotz seiner gerichtlichen Niederlagen weiterhin auf pauschale Einreiseverbote: Ein neues entsprechendes Dekret wollte er noch am Montag unterzeichnen. Allerdings soll der Erlass im Vergleich zu der vorherigen Version einige Abmilderungen und Klarstellungen enthalten, wie Präsidentenberaterin Kellyanne Conway ankündigte. Trumps vorheriges Dekret war von Bundesrichtern gestoppt worden.
Der neue Erlass soll am 16. März, also zehn Tage nach der Unterzeichnung, wirksam werden, wie Conway im Fernsehsender Fox News sagte. Aus ihren Erläuterungen ging hervor, dass es offensichtlich weiterhin pauschale Einreiseverbote für die Staatsangehörigen mehrerer Länder geben soll.
Bürger des Irak seien aber nicht mehr generell betroffen, sagte die Präsidentenberaterin. Sie begründete dies damit, dass dort Menschen, die in die USA reisen wollten, inzwischen rigoroser überprüft würden.
Conway führte aber nicht aus, ob die übrigen sechs mehrheitlich muslimischen Länder aus dem ersten Dekret weiterhin auf der Liste stehen. Dies waren der Iran, Libyen, Somalia, Sudan, Syrien und Jemen. Den Bürgern aus diesen Ländern wie dem Irak war im vorherigen Erlass die Einreise für 90 Tage untersagt worden.
Außerdem war damals die Einreise von Flüchtlingen generell für 120 Tage gestoppt worden, für Flüchtlinge aus Syrien galt sogar ein unbefristetes Einreiseverbot. Die Trump-Beraterin sagte nun, die syrischen Flüchtlinge sollten »ebenso behandelt« werden wie jene aus anderen Ländern - dies heißt, dass auch der für sie geltende Einreisestopp zeitlich befristet werden soll.
Laut Conway werden ferner in der neuen Version explizit solche ausländischen Staatsbürger, die über einen legalen dauerhaften Aufenthaltsstatus in den USA beziehungsweise bereits über Visa verfügen, von den Einreiseverboten ausgenommen.
Der vorherige Erlass hatte nicht nur für wütende Demonstrationen und heftige politischen wie juristischen Streit gesorgt, sondern auch für Chaos und Verwirrung bei den Einwanderungsbehörden. So stellte die Regierung etwa erst im Nachhinein klar, dass Bürger aus den betroffenen Ländern mit einer »Green Card«, also einer unbegrenzten Aufenthaltserlaubnis, weiterhin einreisen durften.
Gegen das erste Dekret klagten erfolgreich die Bundesstaaten Washington und Minnesota. Sie argumentierten unter anderem damit, dass die Einreiseverbote eine Diskriminierung von Muslimen darstellten und Familien auseinandergerissen würden.
Die Regierung begründet die Restriktionen damit, dass die Einreise von Terroristen verhindert werden solle. Sie setzt nun darauf, dass das neue Dekret möglichen gerichtlichen Überprüfungen standhalten wird.
Der erste Erlass, den Trump kurz nach seiner Amtseinführung am 20. Januar unterzeichnet hatte, war von einem Bundesrichter im Westküstenstaat Washington vorläufig für das gesamte Land außer Kraft gesetzt worden. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco bestätigte diesen Beschluss.
Die Trump-Regierung hätte die Option gehabt, den Streit um das Dekret bis vor das Oberste Gericht zu bringen, entschloss sich aber stattdessen dafür, einen neuen Erlass auszuarbeiten. »Wir werden diesen Kampf gewinnen«, sagte Trump damals.
Nigeria empfahl am Montag seinen Staatsbürgern, wegen herrschender Unklarheit über die US-Einreisebestimmungen vorläufig alle nicht unbedingt notwendigen Reisen dorthin zu unterlassen. In den vergangenen Wochen habe es einige Fälle von Nigerianern mit gültigen Visa gegeben, denen die US-Behörden die Einreise verwehrt hätten, sagte Regierungsberater Abike Dabiri-Erewa. Diese Menschen seien mit dem nächsten verfügbaren Flug nach Nigeria zurückgeschickt worden, und ihre Visa seien annulliert worden.
Das westafrikanische Land ist mehrheitlich muslimisch, gehörte aber nicht zu den sieben Staaten, die von den pauschalen Einreiseverboten des Trump-Dekrets betroffen waren. Agenturen/nd
Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.
Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.
Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.
Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.