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Wer nicht genannt ist, der erhält auch als Erbe nichts
Erbrecht: Bezugsberechtigung der Lebensversicherung nach dem Tod
Der Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung kann gegenüber der Versicherung bestimmen, wer zum Bezug der Versicherungsleistung nach seinem Tod berechtigt sein soll. Wer nicht genannt ist, geht leer aus.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1044639.wer-nicht-genannt-ist-der-erhaelt-auch-als-erbe-nichts.html
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