Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Keine Rente nach Zwangsarbeit im Heim
Stuttgart. Wer in einem Kinderheim erzwungene Arbeit leisten musste, kann daraus keinen Rentenanspruch ableiten. Damit wies das Landessozialgericht in Stuttgart in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage einer 63-Jährigen ab, die von 1964 bis 1971 in einem Kinderheim in Gundelfingen an der Donau (Kreis Dillingen) arbeiten musste (Az.: L 8 R 1262/16). Die Frau gab an, sie habe damals in e...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1044710.keine-rente-nach-zwangsarbeit-im-heim.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.