Keine Rente nach Zwangsarbeit im Heim
Stuttgart. Wer in einem Kinderheim erzwungene Arbeit leisten musste, kann daraus keinen Rentenanspruch ableiten. Damit wies das Landessozialgericht in Stuttgart in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage einer 63-Jährigen ab, die von 1964 bis 1971 in einem Kinderheim in Gundelfingen an der Donau (Kreis Dillingen) arbeiten musste (Az.: L 8 R 1262/16). Die Frau gab an, sie habe damals in einer Sechs-Tage-Woche täglich sechs bis acht Stunden in Hauswirtschaft, Wäscherei und Schneiderei arbeiten müssen. Die Deutsche Rentenversicherung hatte eine Anrechnung dieser Zeiten abgelehnt. Es habe sich weder um ein Beschäftigungsverhältnis gehandelt, noch habe das Heim Rentenbeiträge eingezahlt. Die Richter sahen das ebenso und wiesen darauf hin, dass es sich bei der Arbeit im Heim nach damaligem Verständnis um Unterbringungs- und Erziehungsmaßnahmen gehandelt habe. epd/nd
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