LuxLeaks-Urteile fallen milder aus

Gericht bestätigt Strafen, verringert aber Strafmaß für Whistleblower

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Luxemburg. Im sogenannten LuxLeaks-Prozess um die Veröffentlichung von Steuerdeals internationaler Konzerne mit luxemburgischen Finanzbehörden sind die beiden Hauptangeklagten von einem Berufungsgericht in Luxemburg zu deutlich niedrigeren Strafen als noch 2016 verurteilt worden. Die beiden früheren Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) hatten mit der Veröffentlichung von Steuerdokumenten extrem geringfügige Steuerzahlungen großer multinationaler Unternehmen in Luxemburg publik gemacht.

Das Berufungsgericht verurteilte Antoine Deltour zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldbuße von 1000 Euro. Im Juni 2016 war er in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung und 1500 Euro verurteilt worden, weil er über 20 000 Steuerdokumente gestohlen hatte. Sein Kollege Raphaël Halet bekam 1000 Euro Geldstrafe. Im ersten Prozess war er zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. dpa/nd Seite 9

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