Endlich die Regeln anwenden!
Fabian Lambeck über rechtliche Möglichkeiten, Waffenexporte zu verbieten
Immer wieder hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in den letzten Jahren erklärt, die deutschen Waffenexporte zurückfahren zu wollen. Doch unter seiner Ägide verdoppelten sich die Ausfuhren. Die fragwürdigen Exporte gingen dabei auch an fragwürdige Geschäftspartner wie Saudi-Arabien oder Algerien. Darauf angesprochen, verwies Gabriel stets auf bestehende Verträge, die er von seinen Vorgängern übernommen habe und erfüllen müsse. Auch deutete er an, es fehle an rechtlichen Instrumenten, diese blutigen Deals zu stoppen. Aber offenbar fehlte hier vor allem der Wille des Ministers. Denn die elf Anträge für Waffenexporte in die Türkei, die die Bundesregierung seit Anfang 2016 abschlägig beschieden hat, sind doch Beweis genug, dass man solche Geschäfte durchaus unterbinden kann, wenn es der Regierung opportun erscheint.
Anders als Gabriel suggeriert, gibt es die Instrumente zur Beschränkung von Waffenausfuhren bereits - man muss sie nur konsequenter anwenden. Etwa die politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Auch der »Gemeinsame Standpunkt« des EU-Rates, der strenge Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie festlegt, bietet genug Handhabe, um Ausfuhren zu untersagen.
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