»Nicht stören oder beeinflussen«
Eine besondere Rolle spielt der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Das Protokoll über den deutsch-deutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen regelt, dass die Anwendung der Römischen Verträge keine Auswirkungen auf die Besonderheiten dieses Handels hat. Auch nach Abschluss des Grundlagenvertrages und dessen Anerkennung durch die EG-Partnerstaaten bleibt die Gestaltung der deutsch-deutschen Wirtschaftsbeziehungen somit im ausschließlichen Verantwortungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Wirtschaftlich hat dieser Sonderstatus die Konsequenz, dass für Waren aus der DDR auf dem Markt der Bundesrepublik eine Zugangspräferenz (Zoll- und Abschöpfungsfreiheit, Mehrwertsteuerbegünstigung, autonome, liberale Kontingentspolitik) besteht, die den Handel entscheidend fördert. Andererseits hat die DDR darauf verzichtet, im RGW formal die Sonderbeziehungen zur Bundesrepublik Deutschland abzusichern. Gespräche des Berichterstatters in Ost-Berlin haben aber sehr deutlich gezeigt, dass die DDR zwar die Verbesserung der Beziehungen zwischen RGW und EG unterstützt und selbst wirtschaftliche und Handelsbeziehungen auf der Basis der Gegenseitigkeit und der Nichtdiskriminierung mit der EG zu entwickeln bereit ist, aber strikt darauf achtet, dass diese Beziehungen die besonderen wirtschaftlichen Verbindungen zur Bundesrepublik nicht stören oder gar beeinflussen.
aus: Bericht im Namen des Ausschusses für Außenwirtschaftsbeziehungen über die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und den osteuropäischen Mitgliedstaaten des RGW vom 19. Dezember 1986
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