Wie ich einmal Peter Altmaier verteidigte
Ein Regierungsmitglied, das im Wahlkampf eine Rolle spielt? Wo kämen wir denn da hin? Zum Beispiel hierher. Ein Kommentar
Der laute Geräusche machenden Aufregung um Peter Altmaiers politische Aufgabenzuteilung ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Vielleicht nur dieser eine Gedanke:
Wenn es denn stimmte und auch noch so wichtig ist, wie die demonstrative Kritikerpose andeuten soll, die jetzt führende Sozialdemokraten einnehmen, als ob das Abendland unterzugehen droht, wenn also richtig wäre, dass ein Mitglied einer Regierung auf gar keinen Fall eine Aufgabe im Wahlkampf wahrnehmen dürfe, weil »Wahlkampf und zentrale Regierungskoordination miteinander vermengt werden«, beziehungsweise es sich um eine »unzulässige Verquickung von Partei- und Regierungsarbeit« handelt, wie der ganz sicher in nichts verquickte FDP-Politiker Kubicki meint, oder in den Worten des skeptischen Linksparteichef Riexinger gesprochen, der sagt, die Aufgaben im Kanzleramt und im Wahlkampf könnten doch nicht gleichzeitig wahrgenommen werden, wenn also all das so ist, dann müsste dieses Gesetz des politischen Betragens, das im Grunde nichts anderes wäre als ein Wahlkampfverbot, doch recht eigentlich für alle Regierungsmitglieder gelten, so schlimm ist ja nun gerade das betreffende CDU-Vorstandsmitglied nicht, als dass man für ihn eine besondere Lex Altmaier schaffen müsste; und wenn dies so wäre, wenn also Regierungsmitglieder jetzt und künftig sich auch vor anstehenden Wahlen nur und ausschließlich der Pflege »der Zusammenarbeit in der Koalition« widmen dürfen sollen, damit dieser nicht »geschadet« werde, wenn dies einschlösse, dass auch Beiträge zur Formulierung der jeweiligen Politikerversprechen ausgeschlossen sind, dann würde doch unter dem Strich eine solche Regelung vor allem eines bewirken: ein bisschen weniger Wahlkampf, jedenfalls solchen von der Art, wie er nun in der Aufregung um Peter Altmaier zum Ausdruck kommt, als einer, der gesellschaftliche Probleme ins Zentrum rückt, von denen man bisher gar nicht wusste, dass sie existieren; wobei abschließend natürlich ganz ehrlich gesagt werden muss, dass es vor allem das Wahlkampfpersonal derjenigen Parteien einschränken würde, die gerade die Regierung stellen, oder solche, die einen Spitzenkandidaten ausgesucht haben, der noch nie regiert hat, wodurch also insgesamt unter anderem die Opposition bevorzugt würde, aber auch nur vorübergehend, denn die ist auch irgendwann mal an der Regierung, und spätestens dann dürfte ja auch der Peter Altmaier wieder Wahlkampf machen.
Leider gibt es diese Regelung, auf deren Einhaltung nun vor allem Sozialdemokraten pochen, noch gar nicht. Man sollte überlegen, mit diesem Ziel in den Wahlkampf zu ziehen.
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