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Musterklage akzeptiert

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Potsdam. Im Streit um die Rückzahlung rechtswidriger Beiträge für alte Kanalanschlüsse kann sich das Innenministerium mit der Idee einer Musterklage der Abwasserverbände anfreunden. »Wir neigen dazu, eine Musterklage zu unterstützen, die eine rechtliche Klärung auf dem juristisch bislang wenig bearbeiteten Feld des alten DDR-Staatshaftungsrechts herbeiführen kann«, sagte Ministeriumssprecher Ingo Decker am Mittwoch. 26 Wasser- und Abwasserzweckverbände haben einen Anspruch nach dem Staatshaftungsgesetz angemeldet. Nun wolle das Ministerium den Wasserverbandstag bitten, einen typischen Fall für eine Musterklage zu benennen.

Der Märkische Abwasser- und Wasserzweckverband hatte am Dienstag eine Klage gegen das Land angekündigt. »Um Rechtssicherheit zu erlangen und um die Kosten nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, streben wir eine Musterklage an«, sagte Verbandschef Peter Sczepanski. Er bezifferte den Streitwert auf 535,5 Millionen Euro. Nach Einschätzung des Landtagsabgeordneten Péter Vida (Freie Wähler) könnten 75 Millionen Euro Prozesskosten zusammenkommen, wenn sich alle Verbände einzeln durch alle Instanzen klagen. Auch die LINKE stehe politisch hinter der Idee einer Musterklage, versicherte Linksfraktionschef Ralf Christoffers. dpa/nd

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