Verfassungsschutzbeobachtung stört AfD in Bayern nicht
Petr Bystron darf seinen vierten Platz auf der Landesliste der Rechtsaußen-Partei für die Bundestagswahl behalten
Greding. Obwohl er vom Verfassungsschutz beobachtet wird, darf Bayerns AfD-Landeschef Petr Bystron seinen vierten Platz auf der AfD-Landesliste für die Bundestagswahl behalten. Ein Antrag mehrerer Parteimitglieder, die Abstimmung deshalb zu wiederholen, wurde am Samstag auf dem Listenparteitag im mittelfränkischen Greding (Landkreis Roth) zurückgewiesen. Eine große Mehrheit stimmte dafür, sich mit dem Antrag gegen Bystron gar nicht erst formal zu befassen.
Der Verfassungsschutz hatte die Beobachtung Bystrons mit Sympathie-Bekundungen des AfD-Chefs für die rechtsextreme »Identitäre Bewegung« (IB) begründet. Bystron droht deshalb eine Rüge des Bundesvorstands: Er berichtete in Greding von einer möglichen Abmahnung. Bisher sei ihm aber noch keine Abmahnung zugestellt worden, weder schriftlich noch mündlich, sagte er am Sonntag.
Bystron hatte kurz vor dem Parteitag versucht, seinen Kontrahenten den Wind aus den Segeln nehmen und so seinen Listenplatz zu sichern. In einer parteiinternen Rundmail schrieb er: »Wir haben als Partei keine Berührungspunkte mit der IB.« Gleichwohl habe er einmal einen Begriff benutzt, der sich zu »missverständlichen Deutungen« eigne: als er von der IB als »Vorfeldorganisation« der AfD gesprochen habe. »Ich bedauere es sehr, dass ich durch die zweideutig auslegbare Äußerung überhaupt Anlass für falsche Interpretationen geliefert habe. Diesen Fehler werde ich nicht wiederholen«, schrieb Bystron.
In dem Antrag gegen Bystron hatte es geheißen: »Die Partei gerät durch diese neue Entwicklung rund um ihren Landesvorsitzenden in die bedrohliche Situation, selbst vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden.« Bystron hatte in seiner Mail unter Hinweis auf den Landeswahlleiter auch argumentiert, dann müssten wohl auch die bereits besetzten Listenplätze 5 bis 9 neu gewählt werden. »Wir würden uns damit dem Risiko aussetzen, die Liste in dem vorgegebenen Zeitrahmen gar nicht mehr abzuschließen«, warnte der AfD-Vorsitzende. dpa/nd
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