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Wasserschaden und Steuer

Paragraf 33 des Einkommensteuergesetzes bietet häufig Anlass zu Streit zwischen Bürgern und Fiskus. In ihm ist geregelt, dass man Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzen kann. Zählt auch der Wassereinbruch in einer älteren Wohnanlage dazu? In einem Fall entschied sich die Justiz nach Auskunft der LBS dagegen. Der Schaden war enorm. Nach einem größeren Wassereinbruch musste d...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/105051.wasserschaden-und-steuer.html

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