Freispruch für »Ende Gelände«-Protest in Garzweiler
Besetzung des Braunkohletagebaus im Jahr 2015 war kein Hausfriedensbruch
Erkelenz. Die Besetzung des Tagebaus Garzweiler von Hunderten Umwelt-Aktivisten im Sommer 2015 war nach einem Urteil kein Hausfriedensbruch. Das Amtsgericht Erkelenz sprach am Dienstag vier Aktivisten des Aktionsbündnisses »Ende Gelände« vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei, weil der Tagebau nicht lückenlos umfriedet war, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Der Tagebau war demnach zu einer Seite hin mit einem Wall und Schildern abgesichert, auf der Rekultivierungsseite aber offen. Gegen das Urteil ist Berufung zugelassen.
RWE will sich nach Angaben eines Sprechers Gedanken machen, das Sicherungskonzept zu optimieren, um Menschen, die »betriebsfremd« seien, fernzuhalten.
Im Sommer 2015 hatten Hunderte von Umweltaktivisten den Braunkohletagebau Garzweiler gestürmt. Weil eine Gruppe in die Nähe eines Baggers gelangte, hatte der Betreiber RWE den Betrieb gestoppt. Aktivisten hatten gegen Strafbefehle wegen Hausfriedensbruchs Einspruch eingelegt.
Das Aktionsbündnis »Ende Gelände« hat für 2017 neue Aktionen im Rheinischen Revier angekündigt: Beim Klimacamp im August soll ein Tagebau lahmgelegt werden, eine weitere Aktion sei für November geplant. dpa/nd
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