DFL gewinnt Kostenstreit gegen Bremen
Verwaltungsgericht gab Klage der Fußballliga recht
Bremen. Die Deutsche Fußball Liga (DFL) muss sich auch weiterhin nicht an Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten Hochrisikospielen in Bremen beteiligen. Das Verwaltungsgericht der Hansestadt Bremen gab am Mittwoch in erster Instanz einer entsprechenden Klage der DFL gegen einen Gebührenbescheid des Bundeslandes Bremen statt. Berufung gegen das Urteil ist möglich.
Bremen hatte der DFL nach dem Nordderby zwischen dem Hamburger SV und Werder Bremen am 19. April 2015 erstmals eine Rechnung über 425 718,11 Euro geschickt. Um dieses Spiel geht es als Musterbeispiel in dem Verfahren. Die DFL klagte auf Rücknahme des Bescheids. Insgesamt beläuft sich die Forderung aus Bremen an die DFL inzwischen für mehrere Hochrisikopartien auf über eine Million Euro.
Bei der erstinstanzlichen Verhandlung waren am Mittwoch auch der Präsident und Aufsichtsratschef der DFL, Reinhard Rauball, und Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) anwesend. Rauball äußerte sich nach dem Urteil erleichtert, sagte aber: »Das war ein Zwischenschritt heute.«
Die DFL betonte, dass es ausschließlich Sache des Staates sei, die öffentliche Ordnung zu gewähren und der Staat müsse auch die Kosten dafür tragen. Das Land Bremen sieht die DFL dagegen als Veranstalter und damit in der Pflicht, sich an den Polizeikosten für Risikospiele zu beteiligen.
Die Vorsitzende Richterin Silke Benjes erklärte zunächst, dass das Gericht die DFL durchaus neben Werder Bremen als Veranstalter sieht. Die Bescheide stufte das Gericht wegen der Berechnungsmethode der Mehrkosten jedoch als »rechtswidrig« ein. Zu dieser äußerste Benjes ernste Zweifel. Zudem sei die Vorhersehbarkeit der Kosten problematisch. Die Höhe einer Gebühr, die ein Veranstalter zu entrichten hat, muss für ihn hinreichend bestimmt vorhersehbar sein. Ob die Gebührenbescheide grundsätzlich verfassungskonform sind, ließ das Gericht offen. Das Land Bremen wird gegen die Entscheidung in Berufung gehen. Agenturen/nd
Pro und Kontra Seite 4
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