Bundesregierung begrenzt Familiennachzug aus Griechenland
LINKE-Abgeordnete Jelpke: Umsiedelungen auf höchstens 70 Fälle pro Monat gedeckelt / Verstoß gegen Dublin-Verordnung vermutet
Berlin. Die Bundesregierung schränkt nach Angaben der Linkspartei seit April den Familiennachzug von Flüchtlingen aus Griechenland nach Deutschland stark ein. Aus internen Informationen sei ihr bekannt, dass Umsiedelungen auf höchstens 70 Fälle pro Monat gedeckelt werden sollen, teilte die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (LINKE) am Freitag in Berlin mit. Jelpke betonte, Flüchtlinge hätten nach der Dublin-Verordnung Anspruch auf das Nachholen ihrer Angehörigen. »Erneut tritt die Bundesregierung EU-Recht und Kindeswohl mit Füßen«, sagte Jelpke dem »RedaktionsNetzwerk Deutschland«.
In einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Abgeordneten, die auch dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt, wird die konkrete Begrenzung zwar nicht bestätigt. Darin heißt es aber, Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) habe seinen griechischen Amtskollegen um eine engere Abstimmung bei den Umsiedlungsverfahren und die Anzahl der zu überstellenden Personen gebeten. Verwiesen wird auf die »teilweise begrenzten Betreuungs- und Unterbringungskapazitäten« in Deutschland.
Auch der Europäische Flüchtlingsrat ECRE berichtet auf seiner Internetseite über eine Deckelung des Familiennachzugs aus Griechenland. Nach seinen Angaben gab es im Februar noch 540, im März 370 Familienzusammenführungen in Deutschland durch Umsiedlungen aus Griechenland. Deutschland übernimmt zudem im Rahmen der EU-Zusagen zur Entlastung der europäischen Grenzstaaten Flüchtlinge aus Griechenland und Italien.
Seit September werden nach Angaben des Bundesinnenministeriums monatlich 500 Plätze für Asylsuchende aus Griechenland zur Verfügung gestellt. Mit rund 2400 übernommenen Asylantragstellern sei Deutschland dabei der aufnahmestärkste EU-Mitgliedsstaat, heißt es in der Antwort des Ministeriums auf die parlamentarische Anfrage. epd/nd
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