Mediziner fürchten Computer-Viren
120. Deutscher Ärztetag ringt um Strategien für die Digitalisierung und besseren Datenschutz
Es scheint fast, als sei der Erpressungsvirus WannaCry extra zur Einstimmung auf den 120. Deutschen Ärztetag programmiert worden. Die deutschen Mediziner hatten sich die Herausforderungen der Digitalisierung allerdings schon lange vor der jüngsten Computer-Epidemie ins Programm der Veranstaltung vom 23. bis 26. Mai in Freiburg geschrieben.
Der aktuelle Cyberangriff, der insbesondere das britische Gesundheitswesen aus dem Takt brachte, war für die zahlreichen Bedenkenträger unter den deutschen Ärzten eine Steilvorlage. Entsprechend wurde die zentrale Speicherung von Patientendaten in der Cloud als zu riskant bewertet. Höchste Datenschutzkriterien seien stattdessen anzuwenden, eine »moderne und dezentrale Punkt-zu-Punkt-Kommunikation« geradezu Verpflichtung. Konkret möchte man die nächste Etappe der Funktionserweiterung der elektronischen Gesundheitskarte so lange aussetzen, bis sicher ist, dass Abläufe in Praxen und Kliniken nicht gestört werden und der Datenschutz funktioniert. Testergebnisse für das Management der Versichertenstammdaten gebe es nicht, dennoch müssten sich die Arztpraxen laut E-Health-Gesetz an die Telematikinfrastruktur der Krankenkassen anschließen.
Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte (vdää) hatte vorab gefordert, dass sich die Veranstaltung intensiver und kritischer mit der Sicherheit von IT-Anwendungen in der Medizin befassen müsse. Nutzen und Risiken telemedizinischer Anwendungen müssten gegeneinander abgewogen werden. Bisher hatte der Vorstand der Bundesärztekammer Untersuchungen zur praktischen Sicherheit von IT-Anwendungen aus Kostengründen abgelehnt. Eine künftige digitale Strategie für das Gesundheitswesen sollte nach der Vorstellung des vdää nicht nur die Datensicherheit umfassen, sondern auch Lösungen für den Konflikt zwischen informationeller Selbstbestimmung der Patienten und einer praxisnahen Anwendung finden. Zudem sollten die IT-Kompetenzen in allen Gesundheitsberufen gestärkt werden.
Beim Thema Digitalisierung geht es auf dem Ärztetag auch darum, wie die Kliniken mit einer modernen IT-Infrastruktur ausgestattet werden können. Gefordert wurde ein einheitliches Gütesiegel für Gesundheits-Apps. Hierbei handelt es sich um kleine Anwendungsprogramme vor allem für Smartphones, die schon Millionen Menschen nutzen, etwa um ihr Bewegungspensum, Herzfrequenz oder die Schlafqualität zu messen. Weiterhin bleibt das Feld für Pilotprojekte offen. So soll in Baden-Württemberg die Fernbehandlung von Patienten per Telefon getestet werden.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, thematisierte die bestehende »Gerechtigkeitslücke« bei der Lebenserwartung. So lebten Kinder aus dem ärmsten Prozent der deutschen Gesellschaft zehn Jahre kürzer als jene Kinder, die zum reichsten Prozent gehörten. Verursacher sei nicht die medizinische Versorgung, sondern der Bildungsunterschied, so Montgomery. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) vermochte nur mit dem Präventionsgesetz zu kontern, nach dem Kitas und Schulen das übernehmen sollen, was Eltern im Gesundheitsbereich versäumen. Ansonsten sollen nach dem Willen der Ärzte zumindest in der Finanzierung des Gesundheitswesens deutliche Verschiebungen vermieden werden. Die Bürgerversicherung, mit der die Aufspaltung in gesetzlich und privat Versicherte überwunden werden könnte, bleibt dabei das Schreckgespenst der Mediziner - jedenfalls aus Montgomerys Sicht. Er warnte vor dem Projekt, das SPD, Grüne und LINKE verfolgen und theoretisch gemeinsam durchsetzen könnten.
Eine Forderung des Ärztetages besteht in der dringenden Entlastung der Mediziner in den Notaufnahmen. Im Streit um die Versorgung der Notfallpatienten schlug die Bundesärztekammer einen Runden Tisch vor, da sich in diesem Feld Interessen niedergelassener Ärzte mit denen der Krankenhäuser überschnitten.
Auf dem Ärztetag bestimmen 250 Delegierte aus 17 Landesärztekammern Positionen zu politischen und ethischen Fragen und treffen Entscheidungen zum Berufsrecht. Diese gelten dann für die bundesweit knapp 500 000 Ärztinnen und Ärzte.
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