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Bei Behandlungsfehlern wird der Anspruch auf Schadenersatz erleichtert

Urteil des Bundesgerichtshofs

Patienten können bei einem vermuteten ärztlichen Behandlungsfehler Schadenersatzansprüche leichter geltend machen, wenn sie ein Schlichtungsverfahren vor den Ärztekammern nutzen. Denn der Antrag auf Schlichtung stoppt automatisch die Verjährung von Schadenersatzansprüchen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1052641.bei-behandlungsfehlern-wird-der-anspruch-auf-schadenersatz-erleichtert.html

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