99,3 Prozent auf Vorrat gespeichert

Linksfraktionsvize kritisiert Datensammelei bei Flügen

  • René Heilig
  • Lesedauer: 2 Min.

Ende April brachte das EU-Parlament die PNR-Richtlinie auf den Weg. Die Abkürzung steht für »Passenger Name Record«. Sie verpflichtet die EU-Luftfahrtgesellschaften, den Sicherheitsbehörden der EU-Länder zahlreiche Daten über ihre Flugäste weiterzumelden, wenn die Flüge über die Außengrenzen der Union hinaus gehen. Dazu gehören Name, Adresse, Telefon- und Kreditkartennummer, Mail-Adresse und Reiseziele. Bundestag und Bundesrat billigten die Umsetzung der EU-Richtlinie, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität dienen soll. Dabei interessieren nicht nur die Ein- und Ausreisen über EU-Außengrenzen, auch Flüge im Schengen-Raum werden protokolliert.

Einmal beschlossen, hört man oft nur wenig über die Wirksamkeit von Gesetzen. Offensichtlich sei die Bundesregierung ziemlich planlos in die bislang größte Massenspeicherung »hineingetorkelt«, meint Jan Korte, Vizechef der Bundestagslinksfraktion. Das schlussfolgert er aus Antworten der Regierung auf eine Kleine Anfrage. Was nicht verwundert, denn über Erfahrungen anderer Staaten haben sich die Zuständigen des Bundesinnenministeriums und nachgeordneter Dienststellen wie Bundeskriminalamt und Bundesamt für Verfassungsschutz nur »anlässlich internationaler Konferenzen« informiert. Auch weiß man wenig über die Anzahl möglicher »Treffer«, die dann weiterbearbeitet werden müssen. Erfahrungswerte anderer Staaten belaufen sich »auf ca. 0,07 Prozent der Passagierdatensätze«. Dass die restlichen 99,3 Prozent dann dennoch fünf Jahre gespeichert werden, erschließt sich Korte nicht. Der Linkspolitiker prognostiziert, der Europäische Gerichtshof werde »feststellen, dass die Speicherung nicht mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar ist«.

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