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Im Bewerbungsformular wurde nach dem Geburtsdatum gefragt
Urteile im Überblick
Die Frage nach dem Geburtsdatum in einem Online-Bewerbungsformular stellt bei einer freiwilligen Angabe keine Altersdiskriminierung dar. Die Auswahl zwischen »Herr« und »Frau« darf zur korrekten Anrede des Bewerbers sogar verpflichtend erfragt werden und ist nicht als Diskriminierung wegen des Geschlechts anzusehen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1053867.im-bewerbungsformular-wurde-nach-dem-geburtsdatum-gefragt.html
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