US-Generalstaatsanwälte verklagen Donald Trump
Strafverfolger sprechen von unzulässiger Bereicherung im Amt / Präsidentenamt werde in verfassungswidriger Weise für geschäftliche Interessen missbraucht
Washington. US-Präsident Donald Trump ist wegen des Verdachts auf unzulässige Bereicherung im Amt von zwei Generalstaatsanwälten verklagt worden. Die obersten Strafverfolger des US-Bundesstaats Maryland und der Hauptstadt Washington werfen Trump in ihrer am Montag eingereichten Klage vor, das Präsidentenamt in verfassungswidriger Weise für seine geschäftlichen Interessen zu missbrauchen. Dabei geht es unter anderem um ein Luxushotel Trumps in Washington.
Nie zuvor in der US-Geschichte habe es einen Präsidenten gegeben, der sich wie Trump weigere, »sich in angemessener Weise von seinen Beteiligungen loszusagen«, erklärte der Generalstaatsanwalt des Hauptstadtbezirks District of Columbia, Karl Racine. Er warf Trump einen »eklatanten« Verfassungsverstoß vor.
Konkret bezieht sich die Klage unter anderem auf das in Nähe des Weißen Hauses gelegene TrumpInternational Hotel, das bei ausländischen Regierungsmitgliedern große Beliebtheit genießt. Das Luxushotel wird von einem Unternehmen des Trump-Imperiums betrieben. Es befindet sich in einem historischen Postgebäude, welches die Trump-Firma von der Bundesregierung gemietet hat.
Die Klage verweist auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus dem Nahen Osten und Asien in dem Hotel mit der Absicht übernachten, sich beim US-Präsidenten einzuschmeicheln. Das Trump International Hotel richte sich in seinem Marketing auch gezielt an die »diplomatische Gemeinde«.
Als weitere Beispiele für die angebliche Verquickung von Präsidentenamt und unternehmerischen Interessen nennen die Kläger die Vermietung von Räumlichkeiten im New Yorker Trump Tower an die chinesische Staatsbank ICBC. Auch andere Trump-Immobilien seien auf ausländische Kunden - darunter Russen - zugeschnitten.
Ferner heben die Kläger hervor, dass Trump weiterhin finanziell von seinen Immobilienprojekten, Hotels und Golfanlagen im Ausland profitiere. Auch beziehe er nach wie vor Einnahmen aus der ausländischen Vermarktung seiner früheren Reality-Serie »The Apprentice«.
Trump hatte seine Unternehmen nach seinem Amtsantritt nicht verkauft oder einem unabhängigen Vermögensverwalter unterstellt, sondern lediglich die Tagesgeschäfte an seine beiden erwachsenen Söhne übertragen. Laut den Klägern verstößt er damit gegen die sogenannten Vergütungsklauseln der Verfassung, die es Regierungsmitarbeitern untersagen, Geschenke oder Begünstigungen von ausländischen Regierungen anzunehmen.
»Die Vergütungsklauseln sind eine Brandmauer gegen Korruption des Präsidenten«, sagte der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh. Trumpmüsse die diesbezüglichen Fragen nun »vor Gericht« beantworten.
Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits im Januar eine ähnliche Klage eingereicht. Am Freitag forderte das Justizministerium das zuständige Gericht in New York auf, die Klage abzuweisen. Zur Begründung führte das Ministerium unter anderem an, dass den Klägern durch Trump kein Schaden entstanden sei. Bei der neuen Klage handelt es sich nun um die erste, die durch Behörden erhoben wurde.
Für viele ist nach knapp fünf Monaten Trump ein Korruptionslevel erreicht, der selbst dem einst zum Rücktritt gezwungenen »Watergate«-Präsidenten Richard Nixon fremd gewesen wäre. »Ich glaube nicht, dass Nixon auch nur in die Nähe des Korruptionsniveaus gekommen wäre, das wir bei Trump jetzt schon kennen«, sagt der einstige Nixon-Berater John Dean.
Der Meinungsforscher Patrick Murray von der Monmouth University warnt allerdings vor allzu früher Freude des Anti-Trump-Lagers. Zwar seien einer Umfrage des Instituts Morning Consult im Auftrag des Magazins Politico zufolge inzwischen 43 Prozent der Amerikaner dafür, ein Amtsenthebungsverfahren gegen Trumpeinzuleiten. Dies ist aber noch keine Mehrheit. 45 Prozent sind dagegen. Und viel wichtiger: Das Einleiten eines Verfahrens ist längst keine Gewähr, dass das auch am Ende zum Kofferpacken im Weißen Haus führt. Keiner hat bisher besser bewiesen als Trump: Jeder abgewehrte Angriff ist ein Sieg für ihn.
Trumps Sprecher Sean Spicer bezeichnete die Klagen am Montag als politisch motiviert. »Es ist nicht schwer, zu dem Schluss zu kommen, dass Parteipolitik einer der Beweggründe sein könnte«, sagte er auf die Frage eines Journalisten. Agenturen/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.