Gesetze gegen Schwule gerügt
Menschenrechtsgericht verurteilt Moskau / Entschädigung für Kläger
Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen seiner Anti-Schwulen-Gesetze verurteilt. Das Verbot von »Propaganda für Homosexualität« verstößt aus Sicht der Straßburger Richter gegen die Meinungsfreiheit und das Diskriminierungsverbot. Es erfülle keinen legitimen öffentlichen Zweck und fördere vielmehr Homophobie, heißt es in dem Urteil.
In Russland wird seit 2013 bestraft, wer sich in Anwesenheit Minderjähriger positiv über Homosexualität äußert. Die Kläger sind drei Aktivisten, die gegen die Gesetze protestiert hatten. Ihnen wurden Geldbußen auferlegt. Der Menschenrechtsgerichtshof sprach ihnen nun Entschädigungen zwischen 8000 und 20 000 Euro zu.
Der russische Richter Dmitry Dedov schloss sich dem Urteil nicht an. »Die Idee, dass gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen normal sind, schafft eine Situation, in der sie (Kinder) bereit sind, solche Beziehungen einzugehen«, schrieb er. Das berge die Gefahr von sexuellem Missbrauch. dpa/nd
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