Die Mär der 433 verletzten Polizisten von G8 in Rostock
Hamburger Polizei verweist in aktueller »Allgemeinverfügung« vor dem G20-Gipfel auf ähnliche Veranstaltungen - und wird dabei ungenau
Das Schreckgespenst der 433 verletzten Polizisten von Rostock geistert weiter durch die Öffentlichkeit. Wer erinnert sich? Aktivist*innen warfen Kartoffeln, in denen scharfe Rasierklingen steckten, hieß es. Clowns versprühten Säure, hieß es. 433 Polizisten wurden verletzt, hieß es. Deshalb dürfen keine Proteste gegen den G20-Gipfel in der Hamburger Innenstadt zugelassen werden, heißt es jetzt in der Allgemeinverfügung, die Anfang Juni von der Hamburger Polizei erlassen wurde: Es sei einfach zu gefährlich, wie der Vergleich mit Protesten bei vergleichbaren Staatsveranstaltungen zeige.
Bereits kurz nach dem G8-Gipfel in Heiligendamm war die Zahl der verletzten Polizisten Thema in der Presse. Ein Blick zurück lohnt sich. Bereits am Abend der Großdemonstration in Rostock berichtete der »Spiegel« folgendermaßen: »Bei den stundenlangen Straßenschlachten wurden viel mehr Polizisten verletzt als zunächst angenommen. Erst sprach die Polizei von 146 Beamten, die behandelt werden mussten - gegen Mitternacht erhöhte sie die Zahl dann drastisch auf 304 und am frühen Morgen nocheinmal auf 433. Am frühen Morgen Viele Polizisten hätten sich erst am Abend als verletzt gemeldet, insgesamt 30 von ihnen schwer. Die schwersten Verwundungen seien offene Knochenbrüche gewesen.«
Diese Zahl wurde auch von Kavala, der »besonderen Aufbauorganisation« der Polizei, am 5. Juni 2007 bestätigt. In einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht zum Verbot des Sternmarsches am 7. Juni 2007 sprach Kavala von »über 400 verletzten Polizeibeamten – davon 25 schwer«.
Bereits am 6. Juni berichtete der »Spiegel« jedoch, Manfred Lütjann von der Kavala könne nur zwei Beamte bestätigen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die Berliner Polizei hingehen spreche von 18 Polizisten, die nicht mehr dienstfähig seien, so der »Spiegel« – und der »Tagesspiegel« zählte 158 verletzte Polizisten aus Berlin, davon 16 nicht mehr dienstfähig.
Wie das Grundrechtekomitee in seiner Stellungnahme zur aktuellen Allgemeinverfügung in Hamburg schreibt, sprach der mecklenburg-vorpommerische Innenminister Lorenz Caffier im Innenausschuss kurz nach dem G8-Gipfel von 43 Beamt*innen, die »vorübergehend dienstunfähig« gewesen seien. Nur einer habe über Nacht im Krankenhaus bleiben müssen.
Das Gericht entscheidet: Versammlungsfreiheit oder öffentliche Sicherheit?
Dass die Polizei in der Begründung der Hamburger Verbotszone trotzdem auf die 433 Verletzten zurückgreift, dient der Argumentation, die zur Verteidigung solch einer umfassenden Aussetzung der Grundrechte notwendig ist. Die zuständige Behörde darf nämlich nur dann Versammlungen verbieten, »wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlungen (...) gefährdet ist.«
Nun zieht die Polizei zur Begründung nicht nur die Geschehnisse in Heiligendamm, beim NATO-Gipfel 2009 in Straßburg und bei Blockupy 2015 in Frankfurt heran, sondern argumentiert auch mit dem Schutz der G20-Gipfelteilnehmer*innen und der Freihaltung der Zufahrts- und Rettungsgwege.
Diese Argumentation wird sich das Verwaltungsgericht nun ganz genau anschauen. Um angemeldete Kundgebungen durchzusetzen, reichten die Organisator*innen der G20-Proteste am Mittwoch drei Eilanträge beim Verwaltungsgericht ein, in denen sie sich gegen die Verbotszone richten. Einen Erfolg haben sie schon zu verbuchen: Das Gericht gab am Mittwoch bekannt, dass das Protestcamp im Stadtpark, also mitten in der »blauen Zone«, stattfinden darf. Obwohl die Polizei argumentierte, viele »Gewaltbereite« hätten bei vergangenen Protesten in solchen Camps geschlafen.
Übrigens: Die Geschichte mit den Rasiermesser-Kartoffeln und den säurespritzenden Clowns hat sich im Nachinein auch als Märchen erwiesen. Die meisten Polizisten haben Reizgas abbekommen – bei Blockupy 2015 waren 80 der 94 bis zum Nachmittag des Aktionstags im März verletzten Beamten Opfer ihres eigenen Pfeffersprays.
In der neuen App »nd.Digital« lesen Sie alle Ausgaben des »nd« ganz bequem online und offline. Die App ist frei von Werbung und ohne Tracking. Sie ist verfügbar für iOS (zum Download im Apple-Store), Android (zum Download im Google Play Store) und als Web-Version im Browser (zur Web-Version). Weitere Hinweise und FAQs auf dasnd.de/digital.
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.
Vielen Dank!