Piraten klagen gegen Gesetz zur Videoüberwachung

Einsatz von Überwachungskameras seien »fast keine Grenzen mehr gesetzt«

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Berlin. Die Piratenpartei will das kürzlich in Kraft getretene »Gesetz zur Verbesserung der Videoüberwachung« vor dem Bundesverfassungsgericht zu Fall bringen. Dazu wollen die Piraten eine entsprechende Verfassungsbeschwerde einreichen, wie aus einer Mitteilung der Partei vom Sonntag hervorgeht. Durch die gesetzlichen Regelungen seien dem Einsatz von Überwachungskameras im öffentlichen Raum »fast keine Grenzen mehr gesetzt«, begründeten die Piraten ihren Schritt.

Durch die Neuregelung wird im Bundesdatenschutzgesetz festgeschrieben, dass der Schutz von Leben, Gesundheit oder Freiheit als besonders wichtiges Interesse gilt. Diese Regelung soll es Datenschützern erschweren, eine Überwachungsmaßnahme zu unterbinden. Die Piraten kritisierten hingegen, bezüglich der Wirksamkeit von Videoüberwachung schaffe das Gesetz »schlichtweg falsche Fakten«. Leben und Freiheit würden »durch Kameras eben nicht geschützt«.

Vielmehr diene Videoüberwachung hauptsächlich der Dokumentation, der Kontrolle und der Vereinfachung der Strafverfolgung. Eine allgemeine Dokumentation des täglichen Lebens sei nicht angemessen, nur um Straftaten einfacher verfolgen zu können. Gesellschaftliche Probleme ließen sich nicht durch Überwachung lösen.

Auch der flächendeckende Einsatz von Videoüberwachung in Bussen und Bahnen sowie auf Bahnhöfen werde durch das Gesetz legitimiert. Ob das notwendig ist, spiele im Gesetz aber keine Rolle mehr. »Man muss dieses Vorgehen in Zusammenhang mit dem jetzt möglichen automatisierten Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf unsere biometrischen Passbilder und die Pläne zur Einführung der Gesichtserkennung an Bahnhöfen sehen. Die Vision der Sicherheitsbehörden, jederzeit einen möglichen 'Gefährder' durch Bilderkennung lokalisieren zu können, rückt näher. Und wir bewegen uns in großen Schritten hin zum Überwachungsstaat«, befürchtet Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der PIRATEN zur Bundestagswahl. Agenturen/nd

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