Punktsieg für Österreichs Bauwirtschaft

Urteil gegen Bau der dritten Flughafen-Piste in Wien aufgehoben / Gericht: Klimaschutz darf keine Rolle spielen

  • Hannes Hofbauer, Wien
  • Lesedauer: 3 Min.

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Verbot zum Bau einer dritten Flughafenpiste aufgehoben. Der Flughafen Wien und das Land Niederösterreich hatten gegen einen entsprechenden Bescheid des Verwaltungsgerichtshofes geklagt. Mit dem Beschluss vom Mittwoch geht das Verfahren nun zurück an den Start.

Es ist ein Etappensieg der Bauwirtschaft, der für geübte Beobachter der bürgerlichen Rechtsprechung wenig überraschend kam. Sensationell war hingegen der Urteilspruch des Verwaltungsgerichtshofes vom 2. Februar gewesen. Damals hatten die Richter den Antrag des Flughafens auf Errichtung einer dritten Start- und Landebahn abgewiesen. Sie begründeten ihren Spruch mit der Staatszielbestimmung, wonach sich Österreich mit einem Klimaschutzgesetz verpflichtet hätte, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 2,25 Prozent zu senken. Der Bau einer dritten Piste für den Flughafen Wien würde diese allerdings im Gegenteil um 1,8 Prozent erhöhen.

Nun hat das Verfassungsgericht (VfGH) die Dinge wieder ins gewohnte Lot kapitalistischer Profitinteressen gebracht. Der Klage der Aktiengesellschaft, wonach ihre Interessen zu wenig berücksichtigt worden seien, war der VfGH gefolgt und schoss zugleich mit voller Breitseite gegen das Verwaltungsgericht. Dessen Verbotsentscheidung sei »mit Willkür« getroffen worden und hätte den »Klimaschutz und den Bodenverbrauch in verfassungswidriger Weise in seine Interessensabwägung einbezogen«, heißt es in der Presseerklärung. Auch will der VfGH einen Berechnungsfehler des Verwaltungsgerichtshofes bei den Emissionen festgestellt haben, weil dort der Schadstoffausstoß während des gesamten Fluges und nicht nur jener der Starts und Landungen in die Kalkulation mit einging. Da Flugbewegungen nach dem Start üblicher Weise - so ist zu hoffen - nicht abbrechen, ist diese Argumentation spitzfindig.

Der Rechtsstreit ist mit der Aufhebung des Verbotes nicht beendet, er geht nun zurück an den Verwaltungsgerichtshof. Der muss nun erneut zwischen einem konkreten Klimaschutzgesetz und »sonstigen öffentlichen Interessen« abwägen, wie sie im Luftfahrtgesetz schwammig formuliert sind. Der Flughafen versteht darunter die Vergabe eines gewaltigen Bauprojektes, das sie der Öffentlichkeit mit dem gewohnten Arbeitsplatzargument schmackhaft machen will. Ein von ihr erhofftes höheres Verkehrsaufkommen gilt als unwahrscheinlich, weil der Flughafen Wien seit der Übernahme der Austrian Airlines durch die Lufthansa nach und nach zu einem vergleichsweise kleinen Regionalhub schrumpft und Frankfurt am Main sowie München den Vortritt lassen muss.

Eine dritte Piste - so sie denn gebaut wird - wird also in absehbarer Zeit verkehrstechnisch nicht gebraucht. Sie hätte allerdings den Vorteil für den Flughafen, dass eine weitere Einflugschneise im Großraum Wien flexibel genützt werden könnte - was für die Menschen in der Umgebung der Anlage allerdings ein Nachteil wäre.

Große Baufirmen können sich dagegen die Hände reiben. In ersten Reaktionen zeigten sich auch Sozialdemokraten und Österreichische Volkspartei erfreut, der »Wirtschaftsstandort Österreich« könne damit gestärkt werden, hieß es unisono. Die Grünen dagegen gaben sich enttäuscht.

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