NoG20-Camp Altona: Das erste Zelt steht

Konzert in der »Roten Flora« eröffnet Gipfelproteste / Juristischer Streit um geplantes Protestcamp im Hamburger Stadtpark geht weiter

  • Lesedauer: 3 Min.

Berlin. Im Volkspark in Altona wächst das erste G20-Protestcamp - am Samstag meldeten die Organisatoren: »Das erste Zelt steht! Aufbau im vollen Gange.« Am Mittag hatte es zuvor »ein Großes Plenum zur Koordination« gegeben. Die Kritiker des umstrittenen Gipfels der G20 forderten zudem Unterstützung an. »Wir brauchen helfende Hände. Lasst euch von den völlig unverhältnismäßigen Polizeikontrollen nicht abschrecken«, hieß es im Kurzmeldungsdienst Twitter.

»Der Dauerprotest im Volkspark Altona wird die Themen der G20-Proteste aufgreifen in zahlreichen Veranstaltungen, die rund um die Uhr angesetzt sind. Das Protestcamp richtet sich an die vielen anreisenden Demonstrantinnen und Demonstranten ebenso wie die Hamburgerinnen und Hamburger, die sich an den Protesten rund um die G20 beteiligen und sich informieren und austauschen wollen«, so die Organisatoren. Das Camp wird unterstützt von einem breiten Bündnis, darunter Attac, der Landesjugendring Hamburg, der Motorradclub Kuhle Wampe, die linke Europabewegung DIEM 25, das Befreiungstheologische Netzwerk sowie das Bündnis Jugend gegen G20, dem unter anderem die DGB Jugend Nord und Hamburg angehören.

Derweil haben eine Woche vor Beginn des G20-Gipfels die Gegner die Hochphase ihrer Proteste mit einem Konzert in der »Roten Flora« eingeleitet. Vor dem linken Kulturzentrum verfolgten trotz Regens Hunderte den Auftritt der Band Irie Révoltés auf einer Leinwand. In Redebeiträgen kritisierten Aktivisten Demonstrationsverbote in der Hansestadt. Während des Gipfeltreffens sind in einer 38 Quadratkilometer großen Sicherheitszone keine Demonstrationen gestattet. Auch die »Rote Flora« liegt im Bereich der sogenannten blauen Zone.

Derweil geht der Streit um ein geplantes Protestcamp im Hamburger Stadtpark weiter. Die Organisatoren riefen zum zweiten Mal das Bundesverfassungsgericht an - diesmal allerdings vergeblich. Mit einem weiteren Eilantrag wollten die Veranstalter die Karlsruher Richter dazu bringen, eine Entscheidung von Mittwoch zu konkretisieren. Dieser Antrag wurde am Freitag abgelehnt, wie das Gericht mitteilte.

Nach einem Verbot durch die Behörden hatten die Organisatoren Verfassungsbeschwerde eingereicht. Daraufhin hatte Karlsruhe der Stadt Hamburg aufgegeben, mit den Aktivisten einen »Ausgleich« zu suchen. Dieser soll das Camp »möglichst weitgehend« ermöglichen. Die Stadt kann Schäden und Risiken aber durch Auflagen vorbeugen. Erste Gespräche in Hamburg waren allerdings ohne Einigung verlaufen. Die Polizei will keine Übernachtungen in dem Park und hat eine Einzelverfügung erlassen.

Konkretere Vorgaben lehnten die Richter jetzt aber ab: Der Ausgleich könne »grundsätzlich nicht durch das Bundesverfassungsgericht selbst hergestellt werden, sondern verlangt eine Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen vor Ort«, heißt es. Gelinge das nicht in Kooperation, seien die Verwaltungsgerichte zuständig. Gegen das letztinstanzliche Urteil kann dann allerdings wieder Verfassungsbeschwerde eingereicht werden.

Das »Antikapitalistische Camp« mit bis zu 3.000 Zelten und 10.000 Teilnehmern sollte ursprünglich vom 30. Juni bis 9. Juli stattfinden, als Protest gegen das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) am 7. und 8. Juli. Agenturen/nd

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