Gesetz gegen Diskriminierung

Senatsjustizverwaltung will nach der Sommerpause einen Entwurf vorlegen

  • Marina Mai
  • Lesedauer: 2 Min.

Rot-Rot-Grün möchte sich gegen Diskriminierungen von Menschen bei Behörden, auf dem Wohnungsmarkt und im Alltag stark machen. Dazu wird Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) nach der Sommerpause einen Entwurf für ein Antidiskriminierungsgesetz vorlegen. Das kündigte er auf einer Veranstaltung der Fraktion der Grünen am Freitag an.

Behrendt ist Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung und damit, wie er sagt, der erste Antidiskriminierungsminister bundesweit. »Ich möchte aber nicht alleine bleiben. Ich würde mich freuen, wenn auch in anderen Bundesländern Regierungsmitglieder sich die Antidiskriminierung zur Aufgabe machen«, erklärt er. Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt finden Behrendt zufolge aufgrund der Herkunft von Menschen statt, aber auch aufgrund ihres Alters und aufgrund von Behinderungen. Auch Alleinerziehende seien betroffen. Empirisch belegt sei, dass Menschen mit ausländisch klingenden Namen schwieriger eine Wohnung finden als andere. Am schwierigsten sei es für Menschen mit türkischen und arabischen Namen.

Rot-Rot-Grün hat darum schon eine Interventionsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt eingerichtet und damit, so die Abgeordnete Susanna Kahlefeld, »ein erstes wichtiges politisches Ziel erreicht zur Weiterentwicklung des friedlichen Zusammenlebens in unserer weltoffenen Stadt«. Die eigentliche Arbeit fange aber erst an.

Bereits der 2011 abgewählte rot-rote Senat hatte in seinem letzten Regierungsjahr Vorarbeiten für ein Antidiskriminierungsgesetz geleistet. »Sie wurde aber nicht mehr damit fertig«, sagt Behrendt. »Rot-Schwarz hat nicht mehr daran gearbeitet.«

Das Gesetz soll es Behrendt zufolge Bürgern ermöglichen, sich rechtlich gegen Diskriminierungen zur Wehr zu setzen. Es wird einen Anspruch auf finanzielle Entschädigungen im Falle von Diskriminierungen regeln. Für Kläger soll es eine Beweiserleichterung geben. Eingeführt wird auch ein Verbandsklagerecht. Über den Gesetzentwurf soll es eine breite öffentliche Debatte geben. Bürger und Vereine, die sich in der Antidiskriminierungspolitik engagieren, haben die Gelegenheit, ihre Positionen einzubringen, »um den Gesetzentwurf noch besser zu machen«, verspricht der Senator. Voraussichtlich Anfang 2018 kommt der Gesetzentwurf dann ins Abgeordnetenhaus. Die Grünen gehen davon aus, dass er dort eine Mehrheit findet.

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