Karlsruhe rügt Informationspolitik der Koalition
Auskunft zum Oktoberfest-Attentat wurde teils zu Unrecht verweigert
Karlsruhe. Die Bundesregierung hat nach Überzeugung des Bundesverfassungsgerichts LINKEN und Grünen Auskünfte zum möglichen V-Leute-Einsatz im Zusammenhang mit dem Oktoberfest-Attentat von 1980, bei dem 13 Menschen starben, teilweise zu Unrecht verweigert. In »eng begrenzten Ausnahmefällen« könne das parlamentarische Informationsinteresse das Recht der Bundesregierung auf Verweigerung von Auskünften zum Einsatz verdeckt handelnder Personen überwiegen, befanden die Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Hintergrund waren kleine Anfragen der Bundestagsfraktionen von LINKEN und Grünen.
Die LINKE begrüßte das Urteil. Karlsruhe habe »die demokratischen Rechte des Parlaments gestützt und klargemacht, dass die Geheimhaltung der Bundesregierung das Auskunftsrecht des Parlaments verletzen kann«, erklärte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner. AFP/nd Seite 6
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