Sachsen-Anhalt lässt sich sponsern
Private Unternehmen finanzieren zunehmend Veranstaltungen des Landes - der Sponsoringbericht gibt jedoch nur begrenzt Aufschluss
Magdeburg. Kultursommernacht, Neujahrsempfang oder eine Firmenmesse: Für Veranstaltungen von Sachsen-Anhalts Landesverwaltung sind in den vergangenen zwei Jahren deutlich mehr Sponsorengelder geflossen. Die Unterstützung durch Unternehmen und private Geldgeber summierte sich in den Jahren 2015 und 2016 auf rund 2,2 Millionen Euro. Das geht aus dem Sponsoringbericht hervor, der auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht ist. 2013 und 2014 waren es noch 1,5 Millionen Euro.
Der alle zwei Jahre veröffentlichte Sponsoringbericht gibt Auskunft über alle empfangenen Geld-, Sach- und Dienstleistungen mit einem Wert von mehr als 1000 Euro. Der Bericht listet Summen, Empfänger und Verwendung auf. Von wem das Geld kommt, steht nicht darin. Jede Behörde darf Sponsorengelder einwerben, die Genehmigung ist den obersten Landesbehörden vorbehalten.
»Sponsoring ist ein opportunes Mittel, um die vielfältigen Aufgaben der Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger umfassend wahrnehmen zu können«, schreibt Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) im Vorwort des aktuellen Berichts. Es habe noch nie so hohe Einnahmen wie heute gegeben. Um einer möglichen Einflussnahme entgegenzuwirken, unterliege Sponsoring einer strikten Reglementierung und sei an enge Voraussetzungen geknüpft.
Aus dem Bericht geht hervor, dass der Löwenanteil mit 1,4 Millionen Euro an Einrichtungen unter dem Dach des Wirtschafts- und Wissenschaftsministeriums ging. So wurde etwa für die Firmenkontaktmesse der Universität Magdeburg rund 200 000 Euro pro Jahr eingeworben. Die Staatskanzlei nutzte private Gelder für den Sachsen-Anhalt-Tag und die Kultursommernacht in der Berliner Landesvertretung. Das Umwelt- und das Verkehrsministerium warben dagegen gar keine Sponsorengelder ein.
Lobbykritische Organisationen halten Sponsoring von Ministerien und Behörden für grundsätzlich fragwürdig. Sie fordern, Sponsoringberichte mindestens einmal pro Jahr zu veröffentlichen, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, einzelne Sponsoringverträge und mögliche Interessenverflechtungen zu hinterfragen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass auch die Geldgeber benannt werden. dpa/nd
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