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Der Ferienjob soll nicht schlauchen

Wenn junge Menschen arbeiten, sind sie besonders geschützt. Anspruch auf Mindestlohn haben sie jedoch erst ab 18

Fast vier Millionen Schülerinnen und Schüler bessern mit einem Ferienjob ihr Taschengeld auf. Für Kinder und Jugendliche gelten dabei mit Blick auf Art und Dauer der Arbeit besondere Vorschriften.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1058763.der-ferienjob-soll-nicht-schlauchen.html

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