Ohne Fristen ist alles doof

Jérôme Lombard findet formstrenge Wahlleiter gut

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: 2 Min.

Wenn Landeswahlleiter über die Zulassung von Landeslisten zu Bundestagswahlen entscheiden, geht es für gewöhnlich trocken und verwaltungstechnisch zu. Wenn eine Partei formale Fehler begangen hat, also vorgegebene Fristen unterlaufen oder notwendige Unterschriften nicht zusammenbekommen hat, fällt die Landesliste durch. Das gilt für die Großen ebenso wie für die Kleinen. Alle kennen die Spielregeln des demokratischen Prozesses vorher.

Wer sich nicht daran hält, darf nicht mitmachen. Ein Auge zuzudrücken, das schickt sich für einen Wahleiter nicht. Da könnte ja jeder kommen und seinen Formverstoß als geringfügig deklarieren. Formstrenge ist hier also absolut gefragt. Dass der Landeswahlausschuss die Landesliste der neonazistischen NPD jetzt genau wegen eines solchen Formfehlers beim Aufstellen ihrer Vertreterliste nicht zur Bundestagswahl im Herbst zulassen will, ist daher vollkommen richtig. Ebenso übrigens, wie die Landesliste der »Violetten« nicht zugelassen wurde, aber da kräht kein Hahn danach.

Wenn es um die NPD, die alte, dahinsiechende Dame unter den extem rechten Parteien geht, wird so eine verwaltungstechnische Entscheidung schnell zum Politikum. Dabei geht es doch gerade nicht um politische Entscheidungen bei verwaltungstechnischen Prozessen. Die NPD wird Beschwerde beim Bundeswahlleiter einlegen. Das ist ihr Recht. Freunde des Verwaltungsakts hoffen, dass auch der Bundeswahlleiter formstreng entscheiden wird. Da es um die NPD geht, werden das auch alle Demokraten tun.

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