Diskriminierung im Namen der Fairness

Hyperandrogynität in der Leichtathletik: Athletinnen mit zu hohen Testosteronwerten werden nicht mehr zu Wettbewerben zugelassen

  • Maria Jordan
  • Lesedauer: 6 Min.

Chancengleichheit ist die moralische Grundlage des Sports. Um die Leistungen von Athletinnen und Athleten messen und bewerten zu können, müssen alle am Wettbewerb Teilnehmenden über die dieselben Voraussetzungen verfügen, lautet die Annahme. Aus diesem Grund wurden Kategorien geschaffen, die sich nach dem Muster dieser Chancengleichheit richten.

Erste und wichtigste Einteilung im Sport: Männer und Frauen. Zwischen den Geschlechtern gibt es bei Wettbewerben eine klare Trennlinie: Aufgrund physischer Unterschiede ging man grundsätzlich von einem Vorteil von Männern gegenüber Frauen aus. Die unterschiedlichen körperlichen Voraussetzungen erlaubten keinen »fairen« Wettkampf. Fairness ist seit jeher das selbstauferlegte oberste Credo im sportlichen Wettbewerb. Doch gibt es die absolute Chancengleichheit überhaupt?

Vor acht Jahren musste sich die südafrikanische 800m-Läuferin Caster Semenya einem sogenannten Weiblichkeitstest unterziehen. Aufgrund ihrer herausragenden Leistungen, aber auch ihres nach heteronormativen Standards »männlichen« Aussehens. So bestimmte es der Weltleichtathletikverband IAAF. Das Ergebnis dieser Untersuchung: Die heute 26-Jährige ist intersexuell.

Der Begriff Intersexualität wird in der Medizin verwendet und beschreibt biologische Ausprägungen der Geschlechtsdifferenzierung. Nämlich dann, wenn ein menschlicher Körper sowohl weibliche als auch männliche Geschlechtsmerkmale aufweist. In Semenyas Unterleib befinden sich statt Eierstöcken und Gebärmutter innenliegende Hoden. Aus medizinischer Sicht wird sie demnach weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugeordnet, sondern mit dem Attribut »intersexuell« belegt.

Dass Semenya sich selbst als Frau definiert, als Frau aufgewachsen ist und von ihrer Umwelt als solche wahrgenommen wird, spielt für den Sport aber keine Rolle. Denn der angeordnete Geschlechtstest ergab auch, dass die Testosteronwerte der Läuferin über dem weiblichen Durchschnittsniveau liegen - ein Symptom, das Hyperandrogenämie genannt wird. Presse und Vertreter aus der Sportwelt ließen sich sogar dazu hinreißen, von »männlichen Testosteronwerten« zu sprechen.

Der Leichtathletik-Weltverband entschied 2010: Sportlerinnen mit Testosteronwerten über 10 Nanomol pro Blutliter werden entweder von den Wettkämpfen der Frauen ausgeschlossen oder müssen sich einer verordneten Hormontherapie unterziehen, um ihren natürlichen (!) Testosteronwert zu senken. Die Begründung dafür lautet, dass eine Teilnahme hypoandrogyner Frauen gegenüber anderen Sportlerinnen mit vermeintlich »normalen« Testosteronwerten nicht fair sei. Da Sportgeist auf Gerechtigkeit basiere, müssten alle exakt dieselben Voraussetzungen im Wettkampf haben.

Tatsächlich aber hat das »Gender-Testing« im Sport eine lange Tradition. Das Frausein wurde dort schon vielfach in Frage gestellt. Bis weit ins 20. Jahrhundert waren demütigende Vorführungen üblich, bei denen Frauen sich ausziehen und ihre weiblichen Geschlechtsmerkmale vor Fachpersonal unter Beweis stellen mussten. Später wurden dann Chromosomentests durchgeführt, um das biologische Geschlecht zu überprüfen. War eine Athletin in den Augen der Sportverbände »zu gut für eine Frau« oder sah sie nicht weiblich genug aus, wurden sie und ihre sportlichen Leistungen in Frage gestellt. Erst kurz vor der Jahrtausendwende, im Jahr 1999, nachdem sogar die eigene Athletenkommission des International Olympic Committe (IOC) das Ende des »Gender-Testing« gefordert hatte, setzte der Verband diese Praxis versuchsweise aus. Die diskriminierende Ideologie dahinter jedoch ist dieselbe geblieben: Denn das IOC behält sich weiterhin vor, in Einzelfällen Geschlechtertests anzuordnen.

Nach dem Fall Caster Semenya und der daraus resultierenden Regelung des IAAF, sah sich der Verband gezwungen, seine Argumentation wissenschaftlich zu untermauern. Der Internationale Sportgerichtshof CAS gab einer Klage der indischen Sprinterin Dutee Chand Recht, die aufgrund ihrer Hyperandrogynität ebenfalls vor der Entscheidung stand: Disqualifizierung oder androgensenkende Behandlungen. Nach dem CAS-Urteil von 2015 wurde die Regelung zunächst aufgehoben, das IAAF bekam zwei Jahre Zeit, wissenschaftliche Beweise für seine These zu finden.

Die daraufhin durchgeführte und im Juli dieses Jahres veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Hyperandrogynität bei Frauen zu einer Steigerung der sportlichen Leistung führen kann und zwar in den Disziplinen Hammerwurf, Stabhochsprung, 400-Meter-Hürdenlauf und 800-Meter-Lauf, der auch die Disziplin von Caster Semenya ist. Die Betroffenen hätten dadurch in diesen Disziplinen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber denen mit niedrigeren Testosteronwerten, heißt es darin. Ergo: Unfair!

Jedoch kann wissenschaftlich nicht belegt werden, ob beim Beispiel von Caster Semenya ihre Intersexualität der ausschlaggebende Grund für ihre außerordentliche Leistung ist. Die IAAF wird die Studie des Mediziners Stephane Bermon nun dem CAS als Beweis vorlegen, dass hyperandrogene Athletinnen bevorteilt sind. Bermon, der für die IAAF und das IOC arbeitet, schreibt in seinem Fazit, dass die Untersuchung ein erster Schritt sei, ein »faires und geebnetes Spielfeld« für die Frauen in der Leichtathletik zu schaffen.

In der Leichtathletikwelt scheint man mit sich zufrieden, die Gerechtigkeitsklausel ist vermeintlich erfüllt. Über die Implikationen solcher Stellungnahmen, Studien und Regelwerke denkt man im Spitzensport jedoch nicht weiter nach. Betroffene Athletinnen wie Caster Semenya müssen oft einen öffentlichen Spießrutenlauf ertragen. »Spiegel« betitelte Semenyas Fall mit »XY ungelöst«, die »Zeit« attestierte »Caster Semenya: Nicht Mann nicht Frau«, von den Boulevardmedien ganz zu schweigen. Der erste Suchvorschlag zu ihrem Namen ist das Wort »Hoden«. Der damals amtierende IAAF-Generalsekretär Pierre Weiss sagte in einem Statement: »Es ist klar, dass sie eine Frau ist, aber vielleicht nicht zu 100 Prozent.« Wie Semenya sich selbst sieht und definiert, bleibt außen vor. »Ich verstehe nicht, wenn man sagt, ich sei ein Mann oder ich habe eine tiefe Stimme. Ich weiß, dass ich eine Frau bin«, sagte sie erst in dieser Woche gegenüber dem südafrikanischen Fernsehsender Supersport TV.

»Was die Medien und Funktionäre da machen, ist in jedem Fall eine Diskriminierung«, sagt Stefanie Klement vom Verein »Intersex e.V.«. Sie weist auch auf die immense Verletzung der Privatsphäre der Betroffenen hin, die solch ein Outing haben kann. »Viele wissen ja vor den Untersuchungen gar nicht, dass sie intersexuell sind«, so Klement. So wie auch Caster Semenya. Ein so extremer Eingriff in das Leben der Sportlerinnen kann schwere psychische Folgen haben. Nachdem Santhi Soundarajans geschlechtliche Zuordnung öffentlich infrage gestellt wurde, unternahm die 800m-Läuferin 2006 einen Suizidversuch.

Die eigene Selbstreflexion der Sportverbände versagt ebenso im Hinblick auf die Fairness-Philosophie. Der eigenen Logik nach müssten sportliche Wettbewerbe längst in Hormonkategorieren statt nach Geschlechtern getrennt werden. Und müsste nicht außerdem erforscht werden, welche weiteren biologischen Parameter die Leistungsfähigkeit von Sportlerinnen und Sportlern beeinflussen? Um die absolute Chancengleichheit im Sport zu garantieren, zudem jedes Hormon, jedes Enzym, jede Zelle und Muskelfaser im Vergleich untersucht und verglichen werden - völlig unpraktikabel natürlich, zumal auch nicht jede Person denselben Zugang zu Trainingsmöglichkeiten und Förderung hat. Schwimmer Michael Phelps müsste dann womöglich wegen seiner riesigen Füße ausgeschlossen werden.

Die Women’s Sport Foundation fordert stattdessen, dass der Sport die körperliche Überlegenheit fördern sollte, »solange sie natürlich und nicht durch leistungssteigernde Medikamente gegeben sind«.Eine Vermessung des menschlichen Körpers bis ins kleinste Detail führt keine Chancengleichheit herbei. Und Sieger schon gar nicht, denn wenn alle gleich sind, kann auch niemand gewinnen.

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