Teppichfabrik soll geräumt werden
Das Landgericht hat die Besetzer der ehemaligen Teppichfabrik in Alt-Stralau per Einstweiliger Verfügung aufgefordert, das Grundstück zu verlassen. Der Inhaber der Immobilie, die Freier Besitzgesellschaft mbH, hatte die Räumung beantragt. Mit der Verfügung kann der Eigentümer nun einen Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragen. Bereits am 15. und 16. Juli hatte die Polizei laut Gericht das Grundstück geräumt, woraufhin es erneut besetzt worden sei. Die Freier Besitzgesellschaft hatte daraufhin einen Strafantrag und einen Räumungsantrag bei der Polizei gestellt. Gegen die Einstweilige Verfügung können die Besetzer Widerspruch einlegen, in dem Fall kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Bisher liegt ein wirksamer Widerspruch nicht vor. Am Freitagabend soll es eine Versammlung vor der Teppichfabrik geben. ais
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