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Piraten beklagen Interview-Verbot

Vorwürfe gegen Berliner Parlamentspräsidenten: Einschränkung der Pressefreiheit? / Verwaltung des Abgeordnetenhauses wehrt sich gegen Kritik

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Ein Interview-Verbot für den Piraten-Vorsitzenden Patrick Schiffer im Berliner Abgeordnetenhaus sorgt für Ärger. Schiffer warf Parlamentspräsident Ralf Wieland am Donnerstag einen Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit vor. »Die vierte Gewalt darf nicht daran gehindert werden, ihren Auftrag in öffentlichen Gebäuden wahrzunehmen, ungeachtet jedweder Parteiräson«, sagte er.

Auch der beteiligte ARD-Sender Radio Bremen zeigte sich irritiert. »Eine zunächst für die Radio Bremen-Sendung über die kleinen Parteien bei der Bundestagswahl erteilte mündliche Drehgenehmigung im Berliner Abgeordnetenhaus wurde schriftlich zurückgenommen«, sagte Sendersprecher Michael Glöckner der Deutschen Presse-Agentur. »Die Rücknahme durch die Sprecherin des Präsidenten des Abgeordnetenhauses erfolgte kurzfristig, unter anderem mit dem nicht nachvollziehbaren Hinweis auf die nicht im Abgeordnetenhaus vertretene Piraten-Partei.«

Die Verwaltung des Berliner Abgeordnetenhauses wehrte sich gegen den Vorwurf einer angeblichen Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Interviews würden in den Räumlichkeiten und auf dem Grundstück des Berliner Landesparlaments nur dann gestattet, wenn aktive Abgeordnete der laufenden Legislaturperiode involviert sind, sagte eine Sprecherin des Abgeordnetenhauses dem Evangelischen Pressedienst auf Anfrage. Daher seien Innenaufnahmen des Gebäudes genehmigt worden, nicht aber das Interview. »Ich habe das dem anfragenden Fernsehsender mündlich und schriftlich mitgeteilt«, sagte die Sprecherin des Parlamentspräsidenten, Beate Radschikowsky, der dpa.

Die Piraten waren 2011 in Berlin erstmals in ein Landesparlament eingezogen, weitere drei Landtage folgten. Inzwischen ist die Partei dort nicht mehr vertreten. Das Interview mit Schiffer fand schließlich vor dem Parlamentsgebäude statt. Es soll Material für eine Dokumentation über die an der Bundestagswahl am 24. September teilnehmenden Parteien liefern.

Nach Schiffers Angaben beabsichtigen die involvierten ARD-Journalisten, mit Hilfe des Deutschen Journalisten-Verbandes gegen diese Entscheidung des Berliner Parlamentspräsidenten beim Verwaltungsgericht Berlin zu klagen. Der betreffende Journalist Andreas Neumann bestätigte auf epd-Anfrage allerdings lediglich, dass die Frage dem Justiziariat von Radio Bremen vorgelegt worden sei. Agenturen/nd

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